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Mayer: Es besteht Reformbedarf im Zivilrecht

Geschrieben am 19-01-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt 2010
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die bisherigen rechtlichen Regelungen reichen an vielen Stellen
nicht mehr aus, um eine angemessene Interessenabwägung zwischen den
Bürgern vorzunehmen. Reformbedarf besteht insbesondere im Mietrecht,
im Insolvenzrecht und im Urheberrecht.
Im Mietrecht besteht ein konkreter Änderungsbedarf bei der
energetischen Sanierung von Gebäuden. Dies würde langfristig zu einer
Senkung der CO2-Emissionen führen und ist daher für das Erreichen
deutscher Klimaschutzziele von elementarer Bedeutung. Die bestehenden
Hürden sollten daher für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen
Vorteil von Eigentümern und Mietern gesenkt und Möglichkeiten der
gewerblichen Wärmelieferung (sog. Energie-Contracting) im
Mietwohnungsbereich ausgebaut werden. Baumaßnahmen, die diesem Zweck
dienen, sind jedoch dann auch von Mietern zu dulden und dürfen nicht
automatisch zu einer Mietminderung berechtigen.

Aber auch im Insolvenzrecht besteht ein akuter Regelungsbedarf.
Letztlich muss die Fortführung eines Unternehmens und damit der
Erhalt von Arbeitsplätzen wieder im Vordergrund stehen. Diese
Gewichtung gibt das aktuelle Recht jedoch an allen Stellen nicht
wieder. Zu oft wurde in der Vergangenheit durch den
Insolvenzverwalter der Weg der vollständigen Abwicklung gewählt,
obwohl eine Restrukturierung bzw. Sanierung des Unternehmens in
Betracht gekommen wäre. Das Insolvenzplanverfahren muss daher
vereinfacht und im Sinne eines Restrukturierungsrechts noch stärker
auf die frühzeitige Sanierung von Unternehmen ausgerichtet werden.

Eine Schlüsselfunktion wird dem Urheberrecht in der modernden
Medien- und Informationsgesellschaft zu teil. Es muss deshalb
kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden. Ziel muss es
sein, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des
Urheberrechts zu gewährleisten. Mit den Arbeiten zu einem Dritten
Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
sollte daher zügig begonnen werden.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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