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BDI für Wettbewerb und unternehmerische Selbstbestimmung - Entflechtungsregelung verfassungsrechtlich bedenklich - Unternehmensgröße kein Maßstab - Widerspruch zur deutschen Wirtschaftsverfassung

Geschrieben am 19-01-2010

Berlin (ots) - Der BDI lehnt die von der Bundesregierung geplante
Entflechtung von Unternehmen ohne Voraussetzung missbräuchlichen
Verhaltens ab. "Die Regelung widerspricht unserer Wettbewerbsordnung
und ist wegen des eklatanten Eingriffs in die unternehmerische
Freiheit verfassungsrechtlich bedenklich", sagte
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Dienstag in Berlin zu
den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums. "Ohne angemessene
Entschädigung oder gar Schadenersatzleistungen ist ein solches Modell
nicht tragbar", machte Schnappauf klar.

Das Erreichen bestimmter Unternehmensgrößen oder Marktanteile sei
kein Makel an sich. "Allein die Größe eines Unternehmens ist kein
Maßstab, der signalisiert, dass es sich um 'sozialschädliches'
Eigentum handelt." Anders sei es, wenn ein marktbeherrschendes
Unternehmen seine Position ausnutzt und andere Marktteilnehmer
behindert. Deutschland habe bereits eines der strengsten
Fusionskontrollregime der Welt.

Das Instrument widerspreche deshalb der deutschen
Wirtschaftsverfassung und Wettbewerbsordnung. "Jeder Eingriff in
Unternehmenssubstanz und unternehmerische Selbstbestimmung bedarf
einer besonderen Rechtfertigung", sagte Schnappauf. Auch andere
Wettbewerbsordnungen, etwa in der EU oder den USA, knüpften eine
Entflechtung zwingend an einen Wettbewerbsverstoß.

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6570.rss2

Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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