EANS-Hauptversammlung: Polytec Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 15-01-2010 |   
 
  --------------------------------------------------------------------------------   Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den   Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
 
  POLYTEC Holding AG mit dem Sitz in Hörsching
  Einladung
  zu einer am 05.02.2010 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft Linzer  Strasse 50, 4063 Hörsching, 3. Obergeschoss, stattfindenden
  außerordentliche Hauptversammlung
  mit folgender
  I. Tagesordnung:
  1.      Wahlen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung über die Wahl von zwei weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates der POLYTEC Holding AG  und Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der POLYTEC Holding AG
  II. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG) Nachstehende  Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen  Hauptversammlung, somit ab dem 15.01.2010 gemäß § 108 AktG auf der  Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com) veröffentlicht  sowie am Sitz der Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Linzer  Strasse 50, 4063 Hörsching, zur Einsicht der Aktionäre während der  gewöhnlichen Geschäftszeiten der Gesellschaft von Montag bis Freitag  von 8:00 bis 17:00 aufgelegt:
  Allgemeine Unterlagen:
 
         Einberufung        Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht        Beschlussvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 1
 
  Im Zusammenhang mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern  (Tagesordnungspunkt 1):        Erklärungen betreffend Qualifikation, Funktionen und Befangenheit gemäß § 87 Abs 2 AktG
  III. Hinweis auf bestimmte Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG):  III.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109  AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert (5 %) des  Grundkapitals der Gesellschaft erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können  schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten  Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem  Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung  beiliegen.
  Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen  Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum  Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben  Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit  mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt  IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
  Der Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der  Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft per  Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50, 4063 Hörsching,  Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer +43/7221/701-38  zugehen.
  III.2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre,  deren Anteile zusammen eins von Hundert (1 %) des Grundkapitals  erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung  übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den  Namen der betreffenden Aktionäre, der angeschlossenen Begründung und  einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats auf der Homepage der Gesellschaft (www.polytec-group.com) zugänglich  gemacht werden.
  Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen  Nachweis genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung darf zum  Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben  Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit  mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird auf Punkt  IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
  Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft an die in  Punkt III.1. genannten Kontaktdaten samt spätestens am siebenten  Werktag vor der Hauptversammlung samt Nachweis zum Anteilsbesitz  zugehen.
  III.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen  in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der  Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines  Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt  sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der  Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf  verweigert werden, soweit
 
         sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder        ihre Erteilung strafbar wäre, oder        sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
  Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift, Österreich, 4063 Hörsching, Linzer Strasse 50 oder per FAX an die FAX-Nummer +43/7221/701-38) oder E-Mail (investor.relations@polytec-group.com) zu Handen von Herrn Manuel Taverne zu übermitteln.
 
  IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
  Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung,  sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Januar 2010  (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum  Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen. Für den  Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt für  depotverwahrte Inhaberaktien eine Depotbestätigung, die vom  depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des  Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der  OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG), die der Gesellschaft  spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.  Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die  schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft  spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.
  Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss bis  spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung der  Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50,  4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer  +43/7221/701-38  zugehen.
  Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am  Nachweisstichtag, somit am 26. Januar 2010, im Aktienbuch der  Gesellschaft eingetragen ist. Zur außerordentlichen Hauptversammlung  nehmen diese Aktionäre bitte die Depotbestätigung oder einen  amtlichen Lichtbildausweis mit.
  Es wird darauf hingewiesen, dass Depotbestätigungen nicht über ein  international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz  der Kreditinstitute übermittelt werden können (§ 262 Abs 20 AktG).
  VI. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
  Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der  Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder  juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben  Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer  bestimmten Person in Textform (schriftlich) erteilt werden und der  Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift Linzer Strasse 50,  4063 Hörsching, Österreich, oder per FAX unter die FAX-Nummer  +43/7221/701-38 übermittelt werden.
  Auch der Widerruf der Vollmacht ist an die vorgenannten Kontaktdaten vorzunehmen.
  Hinweis gemäß § 83 Absatz 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG:
  Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das  Grundkapital der Gesellschaft EUR 22.329.585 und ist eingeteilt in  22.329.585 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt  das Recht auf eine Stimme. Ausgenommen davon sind die zum heutigen  Tag von der Gesellschaft gehaltenen 29.934 Stück eigene Aktien.
  Hörsching, im Januar 2010                                             Der Vorstand
 
  Ende der Mitteilung                               euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
 
  ots Originaltext: Polytec Holding AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
  Rückfragehinweis:
  Manuel TAVERNE
  POLYTEC GROUP           
  Investor Relations
  Tel.+43(0)7221/701-292   
  manuel.taverne@polytec-group.com
  Branche: Zulieferindustrie ISIN:    AT0000A00XX9 WKN:     A0CA1R Index:   ATX Prime Börsen:  Wien / Amtlicher Handel 
  Kontaktinformationen: 
   
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