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Neue OZ: Kommentar zu Kontenabrufverfahren

Geschrieben am 14-01-2010

Osnabrück (ots) - Legitime Kontrolle

Körperscanner auf Flughäfen, Speicherung des Telefon- und
Internetverkehrs auf Vorrat, zentrales Datenregister über
Arbeitnehmer: Die Liste der Zumutungen, die der Bürger für mehr
Sicherheit und eine effiziente Verwaltung schlucken muss, wird lang
und länger. Das Kontenabrufverfahren der Finanz- und Sozialbehörden
gehört nicht dazu. Die Zahlen mögen das Vorurteil befeuern, der
gläserne Steuerzahler befände sich im Würgegriff des Fiskus - mit der
Realität hat das nicht viel zu tun.

Tatsächlich hat die Abgabenordnung den Behörden eine Reihe von
Hürden in den Weg gestellt, wenn sie auf Kontodaten zugreifen wollen.
Vor allem bedarf es eines konkreten Verdachts. Nur wenn der
Steuerzahler Zweifel nicht ausräumen kann oder will, darf eine
Behörde sich beim Bundeszentralamt für Steuern schlaumachen.
Allerdings nur darüber, bei welchen Banken der Betroffene ein Konto
oder ein Depot hat. Zudem ist jede Anfrage zu dokumentieren und das
Protokoll aufzubewahren, um Transparenz zu schaffen.

Diese Form der Kontrolle ist legitim. Denn es gibt
Steuerhinterziehung, und es gibt den Missbrauch von Sozialleistungen.
Beides schädigt diejenigen, die sich an die Regeln halten. Deshalb
muss der Staat notfalls herausfinden können, ob ein Bürger wirklich
nur über jenes Konto verfügt, das er angibt. Nicht jeder
Kontrollversuch darf als Frontalangriff auf die Freiheit des
Einzelnen missverstanden werden.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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