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Rheinische Post: Tod in der Zelle Von Reinhold Michels

Geschrieben am 07-01-2010

Düsseldorf (ots) - Der Rechtsstaat muss ernst genommen werden,
gerade von denjenigen, die wie die Polizei über das staatliche
Gewaltmonopol verfügen. Deshalb ist es keine Ressourcenverschwendung
bei der Justiz, wie die Gewerkschaft der Polizei meint, wenn die
merkwürdigen Begleitumstände beim Tod eines Menschen in einer
Dessauer Polizeizelle vor vier Jahren ein weiteres Mal untersucht
werden. Der Bundesgerichtshof hat gestern zu Recht entschieden: Alles
zurück auf Anfang in dieser Strafsache, die Ende 2008 mit einem
Freispruch des angeklagten Beamten nicht wirklich endete.
Es gibt vieles zu beanstanden an dem erstinstanzlichen
Hauptverfahren: Zuallererst muss die Frage von erneut beleuchtet
werden, wieso ein angeklagter Gewaltmonopolist pflichtgemäß gehandelt
haben soll, obwohl er leichtfertig einen Rauchmelderalarm ignoriert
hat. Der des versuchten sexuellen Übergriffs beschuldigte Afrikaner
war kein Heiliger. Aber zu glauben, das er sich festgezurrt auf
seinem Matratzenlager heimlich, still und leise in Brand setzen
konnte, erfordert viel Phantasie. Ein anderes Landgericht wird
vielleicht auch zum Resultat Freispruch aus Mangel an Beweisen
kommen. Hoffentlich fällt ihm eine nachvollziehbare Begründung ein.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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