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Qualitätsprüfrichtlinie: Private- und Wohlfahrtspflegeverbände reichen Klage ein / Verbände wurden unzureichend beteiligt, und ihnen wurden Unterlagen vorenthalten

Geschrieben am 04-01-2010

Berlin (ots) - Die Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen (MDK) in Pflegediensten und Heimen erfolgt auf der
Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR). Mit Hilfe von
Erhebungsbögen für die ambulante und stationäre Pflege werden die
verschiedenen Qualitätskriterien erfasst und bewertet.

Neu hinzugekommen ist, dass die Transparenzkriterien für den zu
veröffentlichenden Qualitätsbericht der Pflegeeinrichtungen, die
zwischen dem Spitzenverband der Pflegekassen (GKV), den
Sozialhilfeträgern und den Trägerverbänden vereinbart wurden, in die
QPR aufgenommen werden sollten.

Gegen die Gültigkeit der neuen QPR, die zum 1. Juli 2009 durch das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt wurde, haben die
Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen jetzt Klage eingereicht. Die
14 Verbände der Wohlfahrt und der privaten Träger vertreten fast 95 %
aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland.

Entgegen der gesetzlichen Vorgabe sind den Trägerverbänden im
Beteiligungsverfahren vor der Genehmigung der neuen QPR die
notwendigen Informationen nicht komplett zur Verfügung gestellt
worden. Insbesondere wurde die Prüfanleitung, anhand derer der MDK
feststellt, ob ein Kriterium erfüllt ist, offiziell nicht vorgelegt.
Berichte aus der Praxis lassen deutlich werden, dass a) bei den seit
Juli 2009 bundesweit vorgenommenen Qualitätsprüfungen die
Prüfanleitungen nicht einheitlich waren und b) die
Transparenzkriterien nicht in der vertraglich miteinander
festgelegten Form in die QPR eingearbeitet wurden. Auf diesen
erheblichen Mangel haben die Trägerverbände sowohl das BMG als auch
den Spitzenverband der Pflegekassen (GKV) aufmerksam gemacht. Danach
sind einige Nachbesserungen seitens des GKV und des MDS an den
Prüfanleitungen, die seit Kurzem bundesweit gelten, vorgenommen
worden. Die grundsätzliche Kritik aber bleibt: Eine exakte Übernahme
und Umsetzung der Transparenzkriterien in die MDK-Prüfanleitungen ist
nicht erfolgt. Damit werden aus Sicht der Trägerverbände
Vertragsverletzungen begangen.

Im Ergebnis werden Pflegeeinrichtungen zukünftig auf einer
Grundlage geprüft, die weder durch die gesetzlich geforderten
Qualitätsmaßstäbe noch durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen
legitimiert oder pflegewissenschaftlich belegt sind. Nach intensiver
Arbeit - so die Trägerverbände - wurde ein System der
Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen vereinbart, das im Interesse
der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowohl mehr Qualität als
auch mehr Transparenz in der Pflege sicherstellt. Alle waren an der
zügigen Umsetzung der neuen Qualitätsprüfungen und deren
Veröffentlichung interessiert. Es ist ein Skandal, dass MDS und GKV
in letzter Sekunde quasi durch die Hintertür das gemeinsame
Verhandlungsergebnis einseitig geändert haben und dass diese
vertragswidrigen Anweisungen zunächst für alle Prüfer der
MDK-Gemeinschaft verbindlich sein werden.

BAGFW - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
APH - Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste
Bundesverband e. V.
B.A.H. - Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
bad - Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen
e.V.
BKSB - Bundesverband der kommunalen Senioren- und
Behinderteneinrichtungen e.V.
DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
BAGFW Dr. Gerhard Timm, Tel.: 030/24089129
bpa Bernd Tews, Tel.: 030/30878860


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