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Uhl: Entscheidung des EGMR nicht hinnehmbar

Geschrieben am 18-12-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zur rückwirkend
angeordneten Sicherheitsverwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Die Entscheidung der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zur rückwirkend angeordneten
Sicherheitsverwahrung von Sexual- und Gewaltstraftätern ist nicht
hinnehmbar.

Nach dieser Entscheidung des EGMR darf eine unbegrenzte
Sicherungsverwahrung für solche Sexual- und Gewaltstraftäter nicht
angeordnet werden, die bereits vor 1998 verurteilt worden sind.

Die Entscheidung kann dazu führen, dass schwere Sexual- und
Gewaltverbrecher trotz Fortbestehen der Gefährlichkeit aus der
Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Die Menschen müssen
darauf vertrauen können, dass der Staat seine Bürger vor schweren
Sexual- und Gewaltstraftätern schützt. Dieses Vertrauen wird durch
die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
zerstört. Es wiegt umso schwerer als das Bundesverfassungsgericht in
dem gleichen Fall die Dauer der Unterbringung unbeanstandet gelassen
hat.

Die Bundesjustizministerin ist nun aufgefordert, die Entscheidung
durch die Große Kammer überprüfen zu lassen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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