| | | Geschrieben am 17-12-2009 Mehr Geld vom Fiskus (mit Bild) / Milliarden für Steuerzahler
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 Frankfurt (ots) -
 
 - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
 http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
 
 Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr
 Netto vom Brutto. Was jeder jetzt über das kommende Steuergeschenk
 wissen sollte - die wichtigsten Antworten auf Fragen, die immer
 wieder im Beratungsalltag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG)
 aufkommen. Ihre mehr als 37.000 Vermögensberater betreuen
 deutschlandweit über fünf Millionen Kunden rund um die Themen
 Vermögen planen, sichern und mehren.
 
 Wie hoch sind die Entlastungen?
 
 Allein 2010 spült das Bürgerentlastungsgesetz rund 9,5 Milliarden
 Euro auf die Konten der Deutschen. Prof. Dr. Reinfried Pohl, Gründer
 und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung, erklärt:
 "Je nach Einkommen sind die Entlastungen erheblich - pro Jahr zum
 Teil über 1.000 Euro."
 
 Wer profitiert?
 
 In den Genuss der Entlastungen kommen rund 16 Millionen Beamte,
 Angestellte und Selbstständige.
 
 Wie kommt es zu der Entlastung? Ab 2010 werden Beiträge zur
 Kranken- und Pflegepflichtversicherung in größerem Ausmaß steuerlich
 absetzbar. Sie sind dann in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich
 abzugsfähig.
 
 Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies für die
 Basisleistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung
 entsprechen, abgesehen vom Krankengeld. Zudem wurden allgemein die
 Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit der verschiedenen
 Vorsorgeaufwendungen aufgestockt: Angestellte können statt 1.500 Euro
 (Verheiratete 3.000 Euro) künftig 1.900 Euro (3.800 Euro) als
 Sonderausgaben geltend machen; Selbstständige statt 2.400 Euro (4.800
 Euro) demnächst 2.800 Euro (5.600 Euro).
 
 Werden diese Höchstbeträge nicht bereits durch die Kranken- und
 Pflegeversicherung überschritten, können obendrein beispielsweise
 Beiträge zu Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung steuerlich
 geltend gemacht werden.
 
 Wie kommt der Bürger an das Geld?
 
 Arbeitnehmer erhalten das Steuergeschenk automatisch: Bereits bei
 der ersten Gehaltsauszahlung 2010 wird die neue Regelung bei der
 Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.
 
 Wie können die Steuerzahler das Extra-Geld am besten einsetzen?
 
 Natürlich scheint es verlockend, das Geld sofort für den Konsum
 zu nutzen. "Allerdings: Wer auch künftig seinen Lebensstandard halten
 möchte, muss privat vorsorgen. Dafür gibt der Staat den Menschen mit
 dem Bürgerentlastungsgesetz jetzt das nötige Kapital an die Hand",
 rät Prof. Pohl. Wie jeder Einzelne das Geld gut anlegen kann, hängt
 von seinen persönlichen Wünschen und Zielen ab. "Ich empfehle jedem
 eine professionelle Beratung nach dem Allfinanzkonzept. Gute
 Vermögensberater rechnen ihren Kunden schon jetzt aus, wie hoch die
 Entlastung ausfallen wird. Und sie erstellen eine maßgeschneiderte
 Strategie, um das Steuergeschenk optimal zu nutzen." Nur wenn die
 gesamte finanzielle Situation des Kunden berücksichtigt wird, lässt
 sich seriös entscheiden, ob das Geld in die Altersvorsorge, die
 Absicherung der eigenen Arbeitskraft oder der Gesundheit wandern
 sollte.
 
 Originaltext:         DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6340
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6340.rss2
 
 Pressekontakt:
 
 Deutsche Vermögensberatung AG,
 Münchner Straße 1,
 60329 Frankfurt,
 E-Mail: pressemeldung@dvag-pressemeldungen.de,
 Tel.: 069-2384-495,
 Fax:  069-2384-867;
 www.dvag.com
 
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