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Steuertipp zu Weihnachten / Mehr netto durch Gutscheine statt Geldgeschenke - Steuerfreie Extras

Geschrieben am 14-12-2009

Hamburg (ots) - Wegen der leeren Staatskassen dürfte es noch
einige Zeit dauern, bis die schwarz-gelbe Koalition die viel
kritisierte "kalte Progression" im Einkommensteuertarif zumindest
abmildert. Doch Firmenchefs können ihren Mitarbeitern schon jetzt,
rechtzeitig vor Weihnachten, die ganz persönliche Steuerreform
bescheren. Die Zauberformel lautet "Steuerfreie Extras". Die bringen
nämlich netto weitaus mehr als Gehaltserhöhungen oder ein Dankeschön
zum Fest in Euro und Cent.

Arbeitnehmer, die eine normale Gehaltserhöhung oder einen Bonus
von der Firma erhalten, werden fast immer kalt erwischt. Denn von
angenommen 100 oder gar 200 Euro Gehaltszuschlag im Monat bleibt
netto - also nach Abzug der Lohnsteuer - vergleichsweise wenig übrig.
Hauptschuldiger an dieser ärgerlichen Tatsache ist die "kalte
Progression".

Bedeutung: Mit zunehmendem Einkommen steigt aufgrund des
progressiv angelegten Tarifs auch der Einkommensteuersatz. Wer also
einen Gehaltszuschlag von - angenommen - 200 Euro erhält, der zahlt
darauf prozentual mehr Einkommensteuer als auf das Grundgehalt.
Entsprechend weniger bleibt vom Gehaltsaufschlag übrig.

Die Wirkung der "kalten Progression" will die schwarz-gelbe
Koalition zumindest mildern. Aber dies dürfte noch einige Zeit
dauern. Bis dahin "sollten Unternehmen und Mitarbeiter ihre
Steuerreform gestalten, damit netto mehr übrig bleibt", empfiehlt
Florian Welsch, Vorstand der Hamburger cadooz AG, Spezialist für
Gutscheine, Prämien, Erlebnisse und Incentives auf dem
deutschsprachigen Markt. Auf geltender gesetzlicher Grundlage
funktioniert das heute schon. "Indem Firmenchefs nicht die Gehälter
ihrer Mitarbeiter aufstocken, sondern so genannte steuerfreie Extras
genehmigen", erläutert Welsch weiter.

Diese "Extras" können sein: das Stellen kostenloser
Arbeitskleidung durch die Firma, finanzielle Beihilfen in besonderen
Fällen wie Krankheit, Geburt oder Tod sowie auch Belegschafts- und
Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen. "Besonders
empfehlenswert speziell in der Weihnachtszeit ist die Ausgabe von
Benzin- und Warengutscheinen an die Mitarbeiter", weiß Florian
Welsch.

Steuerlich betrachtet handelt es sich hier um so genannte
Sachbezüge, die bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat aufseiten
der Mitarbeiter unbesteuert bleiben. Zudem fallen - ebenfalls auf
maximal 44 Euro im Monat Gutschein-Gegenwert - keine Sozialabgaben
an. Damit erfüllen Gutscheine im Grundsatz die Voraussetzungen des §
8 Abs. 2 S. 9 EStG, auf den die Freigrenze von monatlich 44 Euro je
Mitarbeiter angewendet werden kann.

Zum Vergleich: Würde der Chef dem Mitarbeiter als kleines
Weihnachts-Extra 44 Euro schenken, blieb davon netto - also nach
Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben - weniger als die Hälfte
übrig.

Für Unternehmen ist dabei auch bemerkenswert, dass steuerfreie
Gutscheine bei den Beschenkten mehr Emotionen freisetzen als monetäre
Aufmerksamkeiten, die an das Gehalt gekoppelt sind und direkt in
alltägliche Ausgaben fließen. Gutscheine wirken nachhaltiger und
bleiben länger positiv in Erinnerung.

Wichtig: Bei besagten 44 Euro handelt es sich um eine "Freigrenze"
und nicht um einen "Freibetrag". Heißt: Sobald der Gegenwert des
Gutscheins nur um einen einzigen Cent über 44 Euro liegt, ist der
gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.

Abdruck honorarfrei bei Nennung dieser Quelle: Mehr Informationen
unter www.cadooz.de

Originaltext: Cadooz AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22126
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22126.rss2

Pressekontakt:
BrunoMedia Communication GmbH
Bonner Straße 328
50968 Köln
Tel.: 0221-34 80 38 34
Fax: 0221-34 80 38 41
E-Mail:cadooz@brunomedia.de


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