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Neue OZ: Kommentar zu Parteien / FDP / Spenden / Klage

Geschrieben am 08-12-2009

Osnabrück (ots) - Möllemanns Schatten

Es ist aus der Sicht der FDP nur zu verständlich, dass sie mit dem
Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzufrieden ist. Haben doch
die Richter das Vorgehen der Bundestagsverwaltung voll und ganz
bestätigt. Das bedeutet: Juristisch war die saftige Strafzahlung
rechtens, auch wenn die Liberalen die Spendenaffäre höchst eifrig
aufgeklärt haben. Schon im Sommer wiegte sich die Partei in der
trügerischen Hoffnung, dass dieser Eifer belohnt würde. Doch bei der
Strafe und ihrer Höhe ging es nicht um Gnade, sondern um Recht.

Politisch hat es der FDP nicht geschadet, dass sie den
Strafbescheid im Juli 2009, wenige Wochen vor der Bundestagswahl,
erhalten hat. Andere Themen haben die Affäre überdeckt. Finanziell
dürften die Liberalen die Millionenzahlung ebenfalls verkraften
können, auch dank der Stimmengewinne in diesem Jahr.

Dennoch ist zweifelhaft, ob die FDP gut beraten ist, gegen das
Urteil Berufung einzulegen. Denn durch den Gang in die nächste
Instanz hängt die Spendenaffäre der Partei weiter an wie ein Klotz am
Bein. So verhindern die Liberalen, dass ein Schlussstrich unter das
kriminelle Vorgehen von Jürgen W. Möllemann gezogen wird. Der frühere
Spitzenpolitiker stammt aus Nordrhein-Westfalen, wo am 9. Mai ein
neuer Landtag gewählt wird. So kann Möllemanns Schatten noch auf die
FDP zurückfallen.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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