| | | Geschrieben am 01-12-2009 Neue Westfälische: Neue Westfälische (Bielefeld): Verkaufsoffene Sonntage Der siebte Tag STEFAN SCHELP
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 Bielefeld (ots) - Am siebten Tage sollst du ruhen. Heißt es in der
 Bibel. Aber nicht in Berlin. In der Bundeshauptstadt heißt es: Am
 siebten Tage sollst du shoppen. Vor allem im Advent. Aber nur noch in
 diesem Jahr. Denn dieser Sonderregel haben die Verfassungsrichter nun
 einen Riegel vorgeschoben. Und das ist gut so.
 Ohnehin kann kein Käufer ernsthaft behaupten, er sei auf gleich
 mehrere verkaufsoffene Sonntage angewiesen, um die materiellen
 Weihnachtswünsche seiner Lieben zu erfüllen. Und im Internet gibt es
 sowieso keine Ladenöffnungszeiten.
 Auch mehr Umsatz lässt sich durch immer mehr verkaufsoffene Sonntage
 kaum generieren. Selbst die Glücklichen unter uns, die in diesen
 wirtschaftlich schwierigen Zeiten überhaupt noch Weihnachtsgeld
 bekommen, können dies nur einmal ausgeben. Das weiß auch der
 Einzelhandel - und hält sich daher mit seinem Bedauern über die
 höchstrichterliche Entscheidung auffallend zurück.
 Die Sonntagsarbeit als solche wird durch den Richterspruch ohnehin
 nicht ad acta gelegt. Nicht im Einzelhandel, aber auch nicht in
 anderen Branchen der Arbeitswelt. Im Gesundheitswesen, bei Polizei
 und Feuerwehr, in der Gastronomie und in Zeitungsredaktionen wird
 seit je sonntags gearbeitet. Das ist selbstverständlich
 gesellschaftlich akzeptiert. Auch von den Kirchen.
 Diese loben das Karlsruher Urteil vor allem deshalb, weil sie den
 Sonntag für ein paar Menschen mehr gerettet sehen als Tag der
 Einkehr, des Sichbesinnens. Als Tag der Familie. Dazu wird der siebte
 Tag aber nicht schon dadurch, dass Ladentüren verschlossen bleiben.
 Dazu braucht es auch die Bereitschaft der Menschen, sich um ihre
 Familie zu kümmern, sich bestenfalls daran zu erinnern, wofür
 Weihnachten eigentlich steht.
 Diese Bereitschaft lässt sich weder per Gesetz noch durch
 Richterspruch erzwingen.
 
 Originaltext:         Neue Westfälische
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