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Krings: Sonntagsschutz um des Menschen Willen

Geschrieben am 01-12-2009

Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen
erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Das heutige Grundsatzurteil des ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen ist
voll und ganz zu begrüßen. Es ist ein Sieg für den Sonn- und
Feiertagsschutz in ganz Deutschland.

Der Mensch ist nicht nur Konsument. Er hat auch religiöse und
soziale Bedürfnisse. Das Grundgesetz schützt den Sonntag daher sowohl
aus religiösen wie sozialen Gründen.

Wenn Berlin alle vier Adventssonntage dem Einkaufen widmet, bleibt
für viele Menschen kaum Zeit für ihre Familie und die Besinnung auf
das nicht Alltägliche. Die Adventszeit ist ein zentraler Bestandteil
unserer christlich geprägten europäischen Kultur. Das Karlsruher
Urteil hat einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung dieser
kulturellen Tradition geleistet und dem klaren Schutzauftrag unserer
Verfassung zur Geltung verholfen.

Diesen Schutzauftrag hat der gegenwärtige rot-rote Senat in Berlin
verkannt. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt
hat, dass gewisse religiöse und soziale Mindeststandards in ganz
Deutschland gelten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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