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Schiewerling: Verlässlicher Partner bei den Kosten der Unterkunft

Geschrieben am 26-11-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der ersten Beratung des Sechsten
Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuchs
(Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II)
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:

Der Bund bleibt verlässlicher Partner. Er will sich 2010 mit 3,7
Milliarden Euro an den Kosten für Unterbringung und Heizung für
Menschen im Bezug des Arbeitslosengeldes II beteiligen. Damit erfüllt
der Bund gerade in schwierigen Zeiten seine Verpflichtungen gegenüber
den Kommunen.

Basis für die Berechnung des Bundeszuschusses ist die gesetzlich
verankerte Anpassungsformel. Bund und Länder haben diese Formel 2006
einmütig definiert und vergangenes Jahr für die Zukunft
fortgeschrieben. Denn für die Partnerschaft in der Lastenverteilung
zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat sich diese Formel bewährt.
Das soll auch 2010 mit dieser Formel Bestand haben.

Der Bundesanteil orientiert sich darin bewusst an der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften. Damit trägt der Bund das arbeitsmarktliche
Risiko. Demgegenüber sind die anfallenden Kosten der Unterkunft und
Heizung der einzelnen Bedarfsgemeinschaften vor Ort von den Kommunen
zu steuern. Die Prüfung, ob und wie angemessen die Wohnkosten in den
Einzelfällen sind, ihre Steuerung und Finanzierung ist Aufgabe der
Kommunen. Das zeichnet die Kommunen mit ihren speziellen Orts- und
Fachkompetenzen, aber auch mit der damit verbundenen Verantwortung
aus.

Für 2010 ist mit Gesamtausgaben für Leistungen für Unterkunft und
Heizung von rund 15,8 Milliarden Euro zu rechnen. Der
Beteiligungssatz des Bundes soll für das Jahr 2010 für
Baden-Württemberg auf 27,0 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 33,0
Prozent und für die übrigen Bundesländer auf 23,0 Prozent festgesetzt
werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Höhe der
Bundesbeteiligung von 23,6 Prozent.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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