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Riegert: Ausreichende gesetzliche Grundlagen zur Aufklärung von Wettmanipulationen

Geschrieben am 26-11-2009

Berlin (ots) - Zu den Wettmanipulationen im Fußball erklärt der
sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus
Riegert MdB:

Es besteht keine Veranlassung, jetzt vorschnell neue gesetzliche
Straftatbestände zu fordern. Forderungen nach neuen gesetzlichen
Regelungen sind übereifrig und in rechtlicher Hinsicht fehl am
Platze. Die Verurteilungen im zurückliegenden Fall Hoyzer und Sapina
im Wettskandal 2005 haben gezeigt, dass Polizei und
Staatsanwaltschaften auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage
agieren können. In strafrechtlicher Hinsicht hat der
Bundesgerichtshof bereits 2006 den Tatbestand des Betrugs bestätigt.
Und auch im Zivilrecht, wenn es um einen Ausgleich des entstandenen
Schadens geht, haben wir entsprechende Rechtsgrundlagen.

Im Übrigen sollte man laufende Verfahren nicht ständig mit
politischen Forderungen überfrachten, sondern die Polizei und
Staatsanwaltschaft in Ruhe ihre Arbeit machen lassen. Sollte sich
nach Abschluss der Verfahren gesetzlicher Handlungsbedarf ergeben,
werden wir darüber in Ruhe nachdenken und handeln.

Wichtiger ist vielmehr im präventiven Bereich die richtigen
Weichen zu stellen, um den Betrügern im Vorfeld das Handwerk zu
legen. Hier sind positive Ansätze der Uefa mit dem Frühwarnsystem.
Es sollte weiter ausgebaut werden, um weltweit entsprechende
Überwachung zu gewährleisten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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