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IFRS-Reformpläne nicht demokratisch legitimiert / BDL kritisiert arrogantes Verhalten der Standardsetter / Appell an Bundesregierung, sich für sachgerechte Reform einzusetzen

Geschrieben am 24-11-2009

Frankfurt (ots) - Ein erhöhter bürokratischer Aufwand für
Leasing-Geschäfte droht durch die Reformpläne der internationalen
Bilanzierungsstandards (IFRS), die Mitte 2011 abgeschlossen sein
sollen. Leasing-Nehmer, die nach IFRS bilanzieren, würden hiernach
mit erheblichem zusätzlichem Bilanzierungsaufwand belastet, ohne dass
dem ein angemessener Nutzen für die Bilanzleser gegenüber steht. "Die
Standardsetter wollen alle Leasing-Geschäfte über einen Kamm
scheren", sagt BDL-Präsident Martin Mudersbach. "Für die Anmietung
eines Bürokopierers mit Papier- und Toner-Service werden zukünftig
die gleichen Bilanzangaben gefordert wie für die geleaste
Flugzeugflotte eines Luftfahrtunternehmens". Die Bewertung der
bilanziell anzusetzenden Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten basiere
in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen des
Bilanzierenden. "Der Leasing-Nehmer wird gezwungen, Informationen
bereitzustellen, die niemand sinnvoll beurteilen kann und für die in
den meisten Fällen auch gar kein Bedarf besteht."

Für die Reformpläne hagelte es Kritik: In über der Hälfte der 300
Stellungnahmen wurden Kernbereiche des Entwurfs beanstandet. Die
Kritikpunkte wurden jedoch nur zur Kenntnis genommen und nicht weiter
diskutiert. "Das ist ein Skandal. Die Arbeit der Standardsetter
(IASB) ist nicht demokratisch legitimiert. Stattdessen verhält sich
das Board wie ein Alleinherrscher. Mit sachlichen Argumenten ist hier
nichts mehr zu bewegen. Jetzt muss die Bundesregierung einschreiten.
So darf in Europa kein Reformprozess ablaufen", fordert Mudersbach.
Die Leasing-Wirtschaft erhofft sich von CDU/CSU und FDP auch
inhaltlich Unterstützung. Der BDL-Präsident weiter: "Im
Koalitionsvertrag heißt es, dass die deutsche Sichtweise des
Handelsgesetzbuchs stärker im IASB repräsentiert und die
demokratische Legitimation bei der Setzung der
Rechnungslegungsstandards erzielt werden soll. Wir werden die
Regierung beim Wort nehmen."

Der IASB hat seine gemeinsam mit dem US-amerikanischen
Standardsetzer Federal Accounting Standards Board (FASB) entwickelten
Reformüberlegungen im Frühjahr in einem Diskussionspapier
veröffentlicht. Demnach sollen unter IFRS zukünftig ausnahmslos alle
Miet- und Leasing-Verhältnisse mit den daraus resultierenden
Nutzungsrechten ("Rights-of-Use") und Verpflichtungen in der Bilanz
des Mieters erfasst werden. Bisher werden geleaste Wirtschaftsgüter
nur dann beim Leasing-Nehmer bilanziert, wenn mit dem
Leasing-Geschäft im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf ihn
übertragen worden sind (Finance Lease). Bloße Nutzungsüberlassungen
(Operating Leases) werden - wie andere Dienstleistungen auch - als
"schwebende Geschäfte" nicht bilanziell erfasst. In Deutschland ist
nahezu das gesamte Leasing-Geschäft bilanziell Operating Lease und
wird auch nach dem Handelsgesetzbuch beim Leasing-Geber bilanziert.

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60394
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon +49(0)30-2063370, schur@leasingverband.de


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