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Leasing-Wirtschaft kritisiert Wettbewerbsverzerrung / BDL: Doppelbesteuerung behindert Investitionen

Geschrieben am 24-11-2009

Frankfurt (ots) - "Wenn es der Bundesregierung ernst damit ist,
Anreize für Wirtschaftswachstum zu schaffen und den Mittelstand zu
fördern, müssen die neuen steuerlichen Benachteiligungen für
Leasing-Gesellschaften abgeschafft werden", appelliert Martin
Mudersbach, Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Leasing-Unternehmen (BDL) auf der Jahrespressekonferenz des BDL in
Frankfurt. Denn die Leasing-Wirtschaft habe sich in den vergangenen
47 Jahren beispiellos als erfolgreicher Investitionsmotor erwiesen
und gerade in Krisenphasen als Partner des Mittelstandes bewährt.
Diese Anschubwirkung habe jedoch in diesem Jahr erstmals deutlich
nachgelassen. Denn zurzeit werde die Branche in ihrer Funktion stark
behindert. "Als Folge der Unternehmenssteuerreform sind die
Leasing-Gesellschaften im Wettbewerb mit den Kreditinstituten
benachteiligt. Diese Wettbewerbsverzerrung ist nicht hinnehmbar und
muss durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden", fordert der
BDL-Präsident.

Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 neuen
gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer
Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen
sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen.
Demgegenüber sind Kreditinstitute bei der Refinanzierung ihrer
Kredite von der Gewerbesteuer befreit ("Bankenprivileg"). Die Politik
hatte die Problematik der Doppelsteuerung beim Leasing erkannt. Doch
das geforderte Bankenprivileg wurde von der Unterstellung unter die
Finanzaufsicht (BaFin) abhängig gemacht. "Die Unterstellung unter die
BaFin war eine bittere Pille, die die Branche schlucken musste, um
die gewerbesteuerliche Wettbewerbsgleichheit gegenüber der
Kreditwirtschaft zu erhalten", erklärt Mudersbach. Doch für die
mittelständisch geprägte Branche bedeuten die Auflagen der Aufsicht
einen enormen bürokratischen Kraftakt.

Das Ergebnis heute: Die von der Politik geforderte Aufsicht sei
leidvolle Realität, so Mudersbach weiter, die
Gewerbesteuererleichterung ("Bankenprivileg") nicht. "Diese wurde
durch die Hintertür wieder ausgehebelt, indem der Gesetzgeber die
Gewerbesteuererleichterung auf diejenigen Leasing-Gesellschaften
begrenzt, die 'nachweislich ausschließlich' Finanzierungs-Leasing
betreiben." Dadurch werde jedoch die Mehrzahl der Gesellschaften de
facto ausgeschlossen. Denn nach bisherigem Stand kippt bereits ein
einzelner Service-Vertrag die Ausschließlichkeit. "Jedoch bieten
Leasing-Gesellschaften eine Reihe von Serviceleistungen an. Gerade
die Kombination verschiedener Leistungsfacetten ist das Erfolgsrezept
des Produktes Leasing", erläutert Mudersbach. Damit drohe die
praxisferne Anforderung die zentralen Erfolgsfaktoren des Leasings zu
zerstören.

Demgegenüber wird bei Kreditinstituten lediglich ein "Überwiegen"
der begünstigten Aktivitäten gefordert, um in den Genuss des
Bankenprivilegs zu kommen. Mehr noch: Leasing gehört jetzt
ausdrücklich zu den begünstigten Aktivitäten von Banken. "Eine
Wettbewerbsverzerrung, die das ursprüngliche Ansinnen einer
Gleichstellung konterkariert. Hier muss die Koalition
schnellstmöglich nachbessern, damit die zugesagte gewerbesteuerliche
Gleichstellung auch de facto realisiert wird", fordert der
BDL-Präsident. Dann könne die Leasing-Branche ihrer Funktion als
Investitionsmotor und Mittelstandsfinanzierer wieder nachkommen.

Originaltext: BV Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60394
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60394.rss2

Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Heike Schur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon +49(0)30-2063370, schur@leasingverband.de


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