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Mortler: Rechte der Flugpassagiere gestärkt

Geschrieben am 20-11-2009

Berlin (ots) - Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den
Entschädigungsanspruch von Flugpassagieren bei Verspätungen erklärt
die tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marlene Mortler MdB:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute
Entscheidung für alle Flugpassagiere, die ihre Reise auf einem
Flughafen in der EU antreten. Damit werden die Rechte der Verbraucher
bei starken Flugverspätungen zu Recht gestärkt. In letzter Konsequenz
sind die Folgen einer starken Verspätung für die Passagiere oft mit
denen bei einer kompletten Flugannullierung vergleichbar. Dem trägt
das neue Urteil nunmehr Rechnung und stärkt die Rechtssicherheit bei
der Durchsetzung finanzieller Entschädigungsansprüche.

Bisher hatten Fluggäste bei Verspätungen lediglich einen Anspruch
auf Essen und Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung. Bei
einer Verspätung von mehr als 5 Stunden konnten sie auch auf den Flug
verzichten und den Flugpreis erstattet bekommen. Eine nach der
Entfernung gestaffelte Entschädigungspauschale stand ihnen jedoch nur
bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung zu. Dies führte in der
Praxis zu Unklarheiten bei der Auslegung dieser Begriffe bei
rechtlichen Auseinandersetzungen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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