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Bilanz nach 20 Jahren Kinderrechtskonvention ernüchternd / Bundesregierung kann wichtigen Beitrag leisten

Geschrieben am 18-11-2009

Duisburg (ots) - Die Kindernothilfe begrüßt, dass die
Bundesregierung ihren Worten aus dem Koalitionsvertrag nun Taten
folgen lässt. Zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der
UN-Kinderrechtskonvention kommen deutliche Signale aus dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
den Vorstoß eines Individualbeschwerdeverfahrens auf UN-Ebene aktiv
voranzutreiben. Die Einführung eines solchen Verfahrens ist
wesentlich, weil Recht und Realität von Millionen Kindern weit
auseinanderklaffen.

Allein in Burma werden schätzungsweise 100.000 Kinder als Soldaten
missbraucht, zwischen zwei und drei Millionen Mädchen werden jedes
Jahr an ihren Genitalien verstümmelt, vor allem in Afrika. Jeden Tag
sterben 17.000 Kinder an Unterernährung. Dabei haben Länder wie
Burma, Äthiopien, Mali und auch Indien die Kinderrechtskonvention
ratifiziert.

Aber auch 20 Jahre nach Verabschiedung der Konvention gibt es
keine wirksamen Mechanismen zur Überwachung und Einhaltung der 54
Artikel. Die einzige Kontrolle erfolgt bisher über so genannte
Staatenberichte, die jedoch selten ein objektives Bild der
Menschenrechtssituation im betreffenden Land abgeben.

Beim Individualbeschwerdeverfahren kann sich ein Kind oder ein
Jugendlicher mit Unterstützung einer Organisation an einen
unabhängigen UN-Ausschuss wenden und die Verletzung seiner Rechte
durch einen bestimmten Staat vorbringen. Bestätigt der Ausschuss die
Kinderrechtsverletzung, fordert er den Staat zur Wiedergutmachung
auf. Dies kann zum Beispiel eine Freilassung, eine Entschädigung oder
die Aufhebung einer Gerichtsurteils sein. Außerdem geraten die
Unrechtsstaaten öffentlich unter Druck.

Kindernothilfe-Vorstandsvorsitzender Dr. Jürgen Thiesbonenkamp:
"Die Kindernothilfe hat die Initiative zur Einführung eines
Beschwerderechts für Kinder 1999 angestoßen. Wir hoffen, dass die
Bundesregierung jetzt alles tut, damit es zu einer zügigen Umsetzung
beim Menschenrechtsrat in Genf kommt." Im Koalitionsvertrag hatte es
geheißen: "An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens
zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken."

Originaltext: Kindernothilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40844
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40844.rss2

Pressekontakt:

Interviewmöglichkeit:
Kinderrechtsexpertin Barbara Dünnweller, Tel.: 0170-7509165

Pressestelle:
Sascha Decker, Pressesprecher, 0163-2344354

Weitere Informationen unter www.kindernothilfe.de


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