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Der Tagesspiegel: Schaar fordert Ende der Unsicherheit bei Arbeitnehmerdatenschutz Bluttests nur zulässig, wenn Informationen für Job nötig sind

Geschrieben am 16-11-2009

Berlin (ots) - Im Vorhaben der Koalition, den Datenschutz von
Arbeitnehmern zu regeln, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar einen "sehr großen Fortschritt" gegenüber früheren
Regierungen. "Ich erwarte jetzt wesentliche gesetzliche
Klarstellungen, die bisherige Unsicherheiten beseitigen", sagte
Schaar dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe). So sollten beispielsweise
durch Bluttests gewonnene medizinische Daten nur erhoben und
gespeichert werden dürfen, wenn dies für die Anforderungen an einem
konkreten Arbeitsplatz notwendig ist.

"Jemand, der Arzt oder Pilot werden will, muss mehr Auskünfte über
sich selbst zulassen als jemand, der im Sekretariat arbeiten will",
sagte Schaar. Es dürfe keine "Standardtests" geben. Auch
diskriminierende Fragen nach sexueller Orientierung oder
Gewerkschaftszugehörigkeit müssten unterbleiben. Die Überwachung von
Arbeitnehmern, etwa durch Kameras, dürfe nur im Ausnahmefall zulässig
sein, wenn Straftaten geschehen seien und es einen begründeten
Verdacht gegen einen Beschäftigten gebe, sagte Schaar.

Geklärt werden müsse auch, ob bei der Korruptionsbekämpfung
Arbeitnehmerdaten nur zur Verfolgung von Straftaten verwendet werden
dürften oder auch präventiv zu deren Verhütung. Die kürzlich in Kraft
getretene Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zugunsten Beschäftigter
lasse viele Fragen offen. Obwohl die Festlegungen im aktuellen
Koalitionsvertrag "so konkret wie noch nie" seien, blieben im Detail
viele Spielräume für Kompromisse; diese dürften nicht einseitig
zulasten der Arbeitnehmer gehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Tagesspiegel-Politikredaktion, Tel.: 030 290 21 - 14 907

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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