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DStGB zur Kindergelderhöhung: Investitionen in Betreuung und Bildung wichtiger als 20 EUR im Monat - Bund muss Steuerausfälle bei Ländern und Kommunen kompensieren

Geschrieben am 09-11-2009

Berlin (ots) - Der DSTGB befürwortet eine verstärkte Politik für
Kinder und Familien. "Statt 20 EUR mehr im Monat wäre es aber
wichtiger, die Betreuungs-Bildungsangebote und Jugendzentren weiter
auszubauen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg heute in
Berlin.

Die geplante Kindergelderhöhung summiert sich auf 4,26 Milliarden
EUR pro Jahr. Hiervon entfielen 42,5 % oder 1,95 Milliarden EUR auf
die Länder und 15 % oder 692 Millionen EUR auf die Kommunen. Damit
könnte man nachhaltig die Chancen gerade für benachteiligte Kinder
und Jugendliche verbessern, zum Beispiel durch regelmäßige
Schulmahlzeiten, bessere Betreuung und Einzelförderung etwa im
Sprachbereich. Das würde zugleich Arbeitsplätze vor Ort schaffen.

Deutschland gibt schon bisher nach OECD-Studien vergleichsweise
viel Geld für familienbezogene Leistungen aus und hat damit deutlich
weniger Erfolg als zum Beispiel die skandinavischen Länder, die den
Schwerpunkt ihrer Leistungen auf den konsequenten Ausbau der
familienbezogenen Infrastruktur legen.

20 EUR im Monat sind für ein Kind relativ wenig, für eine bessere
Betreuung und Förderung wäre es viel.

Die geplante Kindergelderhöhung führt zu Steuerausfällen bei
Kommunen und Ländern, deren Haushaltslage durch die Wirtschafts- und
Finanzkrise in eine dramatische Situation gelangt ist. Allein die
Kommunen haben Kassenkredite von über 38 Milliarden EUR und werden
2010 mit einem Defizit von über 11 Milliarden EUR abschließen.

Wenn der Bund an seinem Erhöhungsziel festhält, sollte er eine
Kompensation, z.B. durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer,
vorsehen. In Artikel 106 Absatz 3 Satz 5 GG und in § 1 Satz 6
Finanzausgleichsgesetz ist geregelt, dass die Leistungen für das
Kindergeld zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 74 zu 26
finanziert werden sollen. Damit ergäbe sich ein Ausgleich von
mindestens 1,5 Milliarden EUR pro Jahr bezogen auf die
Mindereinnahmen aus Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Auch in früheren Jahren sind die Kompensationen durch höhere
Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen erfolgt.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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