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Health-Check: Kürzung der Fördermittel verstößt gegen EU-Recht / Rechtsgutachten des Genossenschaftsverbandes sieht Diskriminierung von Agrargenossenschaften und der ostdeutschen Landwirtschaft

Geschrieben am 05-11-2009

Hannover, Paaren/Glien (ots) - "Die Kürzungen der Betriebsprämien
treffen nicht, wie in der Öffentlichkeit verbreitet wird, reiche
Großgrundbesitzer, sondern mittelständische landwirtschaftliche
Unternehmen und Agrargenossenschaften, die als Mehrfamilienbetriebe
gemeinsam wirtschaften. Gerade diese Unternehmen tragen in
erheblichem Maße zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
ländlicher Räume in strukturschwachen Regionen bei und würden für ihr
Engagement auch noch bestraft. Zahlreiche Agrargenossenschaften
werden sich gegen die zu erwartenden gekürzten Fördermittelbescheide
2009 rechtlich wehren und wir werden unsere Mitglieder dabei
unterstützen," kündigte Edgar Schneider, Vorstandsmitglied des
Genossenschaftsverbandes e.V., heute auf einem Pressetermin im
brandenburgischen Paaren/Glien an. Schneider erwartet eine hohe Zahl
von Widersprüchen der Agrargenossenschaften und anderen größeren
landwirtschaftlichen Unternehmen aus allen ostdeutschen
Bundesländern.

Das vom Genossenschaftsverband e.V. im Auftrag seiner
Agrargenossenschaften veranlasste Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei
Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier bildet eine tragfähige Grundlage
für ein gerichtliches Vorgehen gegen die gekürzten
Fördermittelbescheide. Dr. Michael Winkelmüller von der Kanzlei
Redeker betonte, dass die Kürzung der Fördermittel durch den
geänderten Artikel 7 der VO (EG) 73/2009 mit wesentlichen Grundsätzen
des Europarechts nicht vereinbar sein dürfte. Es bestehen erhebliche
rechtliche Bedenken gegen die Anwendung der Kürzungssätze in den
Förderbescheiden für 2009. Nach seinen Ausführungen dürfte die
Einführung einer zusätzlichen Kürzung der Fördermittel mitten in der
ursprünglich vorgesehenen Förderperiode von 2003 bis 2012 gegen die
Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoßen.

Im Ergebnis kommt das Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die
entsprechende Verordnung der EU in mehrfacher Hinsicht gegen EU-Recht
verstößt: Die EU-Grundsätze Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit und
Nichtdiskriminierung werden eklatant verletzt, so Schneider.

Die Kritik richtet sich gegen drohende einseitige
Benachteiligungen von Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe.
Gerade in strukturschwachen ländlichen Regionen sind
Agrargenossenschaften oftmals die wichtigsten Arbeit- und
Auftraggeber. Schneider. Die Landesbauernverbände Ost unterstützten
hier ebenfalls ihre Mitglieder.

Originaltext: Genossenschaftsverband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60150.rss2

Pressekontakt:
Ute Delimat
Genossenschaftsverband e.V., Hannover
Tel.: 0511 9574-432
presse@genossenschaftsverband.de
www.genossenschaftsverband.de


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