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Demnächst auch Noten für die Tagespflege

Geschrieben am 27-10-2009

Berlin (ots) - bpa begrüßt Entscheidung für spezielle
Pflegetransparenzvereinbarung für Tages- und Nachtpflege

Die Vertragspartner der Pflege-Selbstverwaltung auf der
Bundesebene haben auf Initiative der Leistungserbringerverbände
beschlossen, einen eigenen Qualitätsbericht mit speziellen
Prüfkriterien und Noten für den Bereich der Tages- und Nachtpflege zu
erarbeiten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. bpa-Geschäftsführer
Bernd Tews: "Die Tages- bzw. Nachtpflege betreut und versorgt
Pflegebedürftige, die noch zu Hause leben, aber aufgrund ihres
Hilfebedarfs für einen Teil des Tages der Unterstützung bedürfen.
Insbesondere pflegende Angehörige, z. B. von Demenzkranken, werden
durch die soziale Betreuung und Versorgung dieser teilstationären
Einrichtungen entlastet. Dieses besondere Angebot bedarf einer
speziellen Qualitätsbenotung; die Transparenzkriterien für Heime oder
Pflegedienste passen hier nicht."

Die Nachtpflege bietet die nächtliche Unterbringung an,
beispielsweise für Menschen, die nachts sehr aktiv sind, nicht zur
Ruhe kommen - und somit einen ganz besonders hohen Betreuungsbedarf
haben. Auch der Transport von und zur Tages- bzw. Nachtpflege wird
von der Einrichtung organisiert.

Zum Hintergrund: Auf der Grundlage der Pflegereform vom 01.07.2008
haben der GKV-Spitzenverband, die Spitzenverbände der
Leistungserbringer und der Sozialhilfeträger
Pflegetransparenzvereinbarungen zur Darstellung der Pflegequalität
vereinbart. Hiernach wird die Qualität der Pflegeheime wie auch der
ambulanten Dienste nach 82 (stationär) bzw. 49 Bewertungskriterien
(ambulant) geprüft. Die Prüfergebnisse, in Form von Noten von "Sehr
gut" bis "Mangelhaft", kann der interessierte Verbraucher im Internet
sowie an zentraler Stelle in den Pflegeeinrichtungen einsehen.

Bislang werden im Bereich Tages- bzw. Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
erbrachte Pflegeleistungen nach der für die Pflegeheime geltenden
stationären Pflegetransparenzvereinbarung bewertet. "Dieses, speziell
auf die vollstationäre Pflege zugeschnittene Qualitäts- und
Transparenzverfahren ist für die Tages- und Nachtpflege
unzureichend", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Schwerpunkte
der Tagespflege liegen in den Bereichen soziale Betreuung und
Tagesgestaltung. Darauf müssen sowohl die Prüfkriterien als auch die
Noten ausgerichtet sein."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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