(Registrieren)

Die wichtigsten Änderungen für Arbeitslosengeld II - Empfänger zum 1. August 2006 - Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt in Kraft

Geschrieben am 27-07-2006

Nürnberg (ots) - Am 1. August 2006 tritt das Gesetz zur
Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft.
Für Arbeitslosengeld II - Empfänger ergeben sich folgende wichtige
Änderungen:

Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt
wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250
Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit
verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung
abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt
werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber
verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine
Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je
Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro.
Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II
erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann
statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird.
Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage
übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt,
innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen
der Alterssicherung zugeführt wird.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften
Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann
vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben,
über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können,
gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder bzw. Angehörige
versorgen.
Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen. Eine bloße
Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und
beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus. Was
ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im
Einzelfall geprüft werden,
Diese Regelung betrifft erstmals auch gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften. Sie sind ebenfalls Partner einer
Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II.

Sofortangebote
Um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden, sollen
Antragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder
Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II bezogen haben, sofort ein
Angebot erhalten. Dies kann zum Beispiel eine Qualifizierungsmaßnahme
oder ein Job-Angebot sein.

Sanktionen
Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren können ab dem 1. August
flexibler gestaltet werden. Es besteht nun die Möglichkeit die
Sanktionsdauer von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Gleich
bleibt, dass die Regleistungen für unter 25jährige bereits in der
ersten Stufe entfallen und nur noch Sachleistungen erbracht werden.

Erst ab dem 1. Januar 2007 ändern sich die Regelungen für alle
anderen hilfebedürftigen Arbeitsuchenden. Weigert sich ab diesem
Zeitpunkt ein/e Arbeitslosengeld II-Empfänger/in, eine zumutbare
Arbeit anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
kann eine erste Absenkung der Regelleistung um 30 Prozent erfolgen.
Kommt es innerhalb eines Jahres zu einer zweiten Pflichtverletzung,
kann eine Minderung um 60 Prozent erfolgen.
Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres entfällt
der vollständige Leistungsanspruch, einschließlich der Kosten für
Unterkunft und Heizung. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren kann ab
dem 1. Januar 2007 bereits bei einer zweiten Pflichtverletzung
innerhalb eines Jahres der Leistungsanspruch vollständig entfallen.

Außendienst/Telefonbefragungen/Datenabgleich
Um Leistungsmissbrauch schneller zu erkennen und zu beseitigen,
sollen die Träger der Grundsicherung Außendienste einrichten.
Gleichzeitig wird der Bundesagentur für Arbeit der Aufbau eines
"Service Center Kundenbetreuung SGB II" gestattet. Somit besteht eine
dauerhafte Rechtsgrundlage, Telefonbefragungen bei Arbeitslosengeld
II-Empfängern durchzuführen.
Der automatisierte Datenabgleich soll in Zukunft auch regelmäßige
Informationen über ausländische Zinserträge ermöglichen. Besteht ein
Verdacht auf Leistungsmissbrauch, können jetzt ebenfalls Auskünfte
beim Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Meldestellen eingeholt
werden.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende wurde gleichzeitig die enge Zusammenarbeit zwischen
den für die Arbeitsförderung zuständigen Dienststellen der
Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung
festgeschrieben. Sie sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihre
Eingliederungsbemühungen besser koordinieren und Informationen wie
zum Beispiel Eintritt von Sperrzeiten und Sanktionen, Ende des
Leistungsbezugs durch Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme, Änderungen
des Einkommens, Ortsabwesenheit oder Arbeitsunfähigkeit von
Arbeitslosengeld II-Empfängern austauschen.

Familien
Zum 1. August erhalten Familien die Möglichkeit zwischen
Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag, der
nach vorherigem Arbeitslosengeldbezug gewährt wird, zu wählen. Somit
soll die Schlechterstellung von Familien - wie im Vorläufergesetz
geschehen - verhindert werden.
Neu ist ebenfalls, dass zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und
Geburt neben der Babykleidung nun auch Kinderwagen, Stilleinlagen
etc. als einmalige Leistungen finanziert werden.
Erstmals müssen in "Patchworkfamilien" (eheähnliche Gemeinschaften),
die Partner ihr Einkommen und Vermögen auch für nicht leibliche
Kindern einsetzen.

Erreichbarkeit/Urlaub
Ab dem 1. August besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die
grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse
erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt
drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa
eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine
Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete
Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach
Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche
Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich
ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass
die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das
Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt
oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.

Alle aktuellen Änderungen zum Arbeitslosengeld II können auf den
Seiten www.arbeitsagentur.de der Bundesagentur für Arbeit ab dem 1.
August nachgelesen werden. Gleichzeitig bringt die Bundesagentur das
neue Merkblatt zum Arbeitslosengeld II/Grundsicherung für
Arbeitsuchende heraus, dass ebenfalls auf den Internetseiten der
Bundesagentur als PDF bereit steht und zusätzlich kostenlos bestellt
werden kann.
Zusätzlich stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die
aktuellen Änderungen inklusive Gesetzestext auf seinen Seiten unter
www.bmas.bund.de zur Verfügung.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

23260

weitere Artikel:
  • Saarbrücker Zeitung: Zigaretten-Industrie akzeptiert Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und an Schulen Berlin (ots) - Die Zigaretten-Industrie akzeptiert, dass in öffentlichen Gebäuden, etwa an Krankenhäusern oder Schulen, ,,sehr wohl darüber gesprochen werden kann, das Rauchverbote dort der richtige Weg sind". Das sagte Wolfgang Hainer, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Cigarettenindustrie, der ,,Saarbrücker Zeitung" (Freitag-Ausgabe). Hainer: ,,Wir wollen, das Raucher und Nichtraucher miteinander auskommen. Aber auch der Raucher muss seinen Platz haben." Vollkommen überflüssig sei deshalb ein ,,Rauchverbot unter freiem Himmel, mehr...

  • Monika Knoche: Für einen sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand im Nahen Osten - Bundesregierung muss Kofi Annan unterstützen Berlin (ots) - Nach der Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses zum Nahost-Konflikt erklären Monika Knoche, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitgied im Auswärtigen Ausschuss: Nicht Deutschland, sondern dem UN-Generalsekretär kommt eine Schlüsselrolle bei der Lösung des Nahost-Konflikts zu. Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung auf, sich öffentlich für einen sofortigen bedingungslosen Waffenstillstand in Gaza, Libanon und Israel einzusetzen, sowie für eine nachdrückliche Stärkung der Rolle Kofi mehr...

  • Pfeiffer: Union setzt auf einen ausgewogenen Energiemix statt auf ideologische Einseitigkeit Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Debatte um die Nutzung der Kernenergie erklärt der Koordinator in Energiefragen, Dr. Joachim Pfeiffer MdB: Das Ausspielen der Energieträger gegeneinander macht keinen Sinn. Statt ideologisch motivierter Einseitigkeit eines Entweder-oder ist ein vernünftiges So-wohl-als-auch das Gebot der Stunde. Die aktuelle Lage führt nur deutlich vor Augen, dass eine nachhaltige Stromversorgung auf einen Mix aus Kohle, Gas, Uran und den Regenerativen angewiesen ist. Denn nicht nur die Kohle- und Kernkraftwerke mehr...

  • CARE-Pressesprecher auf dem Weg in den Nahen Osten Thomas Schwarz unterstützt internationales Team Bonn (ots) - BONN, 27.Juli Der Pressesprecher von CARE Deutschland, Thomas Schwarz fliegt morgen, Freitag den 28. Juli 2006 nach Jordanien. Von dort aus wird er ein Team von CARE International bei einer Erkundungsmission unterstützen. Dabei geht es zunächst darum, den konkreten Bedarf an Hilfe für die von der Nah-Ost-Krise betroffenen Menschen für CARE zu ermitteln. Auf einer weiteren Station in Syrien sollen Feldbesuche unternommen werden, um das Ausmaß der Not quantifizieren und qualifizieren zu können. Ebenso ist an eine Arbeit im mehr...

  • Keine deutschen Truppen nach Nahost Berlin (ots) - Der außenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Norman Paech, erklärt nach der Debatte im Auswärtigen Ausschuss zur aktuellen Situation im Nahen Osten, in der u.a. auch die Frage einer so genannten Stabilisierungstruppe mit UN-Mandat diskutiert worden ist: DIE LINKE. lehnt eine deutsche Beteiligung an einer Nahost-Friedenstruppe ab. Wegen der besonderen Verpflichtung Deutschlands gegenüber Israel sind deutsche Soldaten denkbar ungeeignet, an einer internationalen Friedenstruppe teilzunehmen, die zu Neutralität mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht