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Hartz IV-Sätze für Minderjährige sind verordnete Kinderarmut

Geschrieben am 20-10-2009

Berlin (ots) - Zur Verhandlung der Hartz IV-Regelsätze für
Minderjährige vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt SoVD-Präsident
Adolf Bauer:

Für etwa 1,7 Millionen Kinder geht es heute um die Frage, ob ihr
Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wird. Das
Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob die derzeitigen Hartz
IV-Leistungen den tatsächlichen Bedarf abdecken.

Der SoVD fordert, dass dieses Thema schon jetzt in die
Koalitionsvereinbarungen getragen werden muss. Wer Familien
unterstützen möchte, sollte bei denen anfangen, die tatsächlich
hilfebedürftig sind. Es muss sichergestellt werden, dass
Minderjährige genug zum Leben haben.

Die derzeit geltenden Regelsätze zwischen 215 und 250 Euro für
Kinder unter 14 Jahren wurden lediglich durch einen pauschalen
Abschlag auf die Hartz IV-Beträge für Erwachsene festgelegt. Das
Bundessozialgericht (BSG) und das Hessische Landesozialgericht sind
zu der Auffassung gekommen, dass dies verfassungswidrig ist. Sie
haben nicht ohne Grund das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die
derzeitigen Hartz IV-Sätze für Minderjährige sind verordnete
Kinderarmut.

Der SoVD fordert die künftigen Koalitionspartner auf, nicht durch
Steuerentlastungen privilegierter Familien eine größere Kluft
zwischen arme und reiche Kinder zu treiben. Der Hartz IV-Satz darf
nicht länger vom Bedarf Erwachsener abgeleitet werden, sondern muss
eigenständig ermittelt werden. Die Hartz IV-Leistungen für Kinder
sind entgegen der aktuellen Erklärung des Bundesarbeitsministeriums
aus Sicht des SoVD keinesfalls "ausreichend".

Auch bei Hartz IV muss es künftig verstärkt individuelle Hilfen
geben. Union und FDP müssen dafür sorgen, dass in der Familienpolitik
die Bekämpfung von Armut Vorrang hat.

V.i.S.d.P.: Veronica Sina

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Veronica Sina
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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