(Registrieren)

redmark verein informiert: Neue Steuervorgaben zum Ehrenamts-Freibetrag jetzt amtlich

Geschrieben am 19-10-2009

München (ots) - Mit einem lange erwarteten Schreiben hat das
Bundesfinanzministerium (BMF) weitere Vorgaben zu den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgerungen bei Anwendung des
Ehrenamts-Freibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG bekannt gegeben. Für
gemeinnützige Vereine wird der Anwendungsbereich damit nochmals
konkretisiert: Wenn ehrenamtliche Vorstände pauschale
Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder erhalten, müssen die
Vereins- oder Verbandssatzungen bis spätestens 31. Dezember 2010 über
die Mitgliederversammlung angepasst bzw. geändert werden.

Um diese gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben bis zum Stichtag am
31.12.2010 einhalten zu können, müssen Vereine jetzt schnell handeln.
Handlungsbedarf besteht auch dann, wenn der Vorstand nur eine geringe
pauschale Aufwandsentschädigung erhält oder diese Pauschale wegen der
seit 2007 geltenden Steuerfreibetragsregelung in Höhe von 500 Euro
pro Jahr zur Unterstützung des Ehrenamts bereits ausgezahlt wurde.

In der Vereinspraxis sorgte die bisher geltende Auffassung der
Finanzverwaltung für erhebliche Unruhe. Diese beinhaltete, dass bei
Zahlung von pauschalen Sitzungsgeldern - unabhängig von den
Steuerkonsequenzen für die Empfänger im Ehrenamt - die geltende
Satzung wegen der Abweichung vom Grundsatz der rein ehrenamtlichen
Betätigung unabhängig hiervon den gemeinnützigkeitsrechtlichen
Vorgaben nach der Abgabeordnung (AO) entspricht. Bezüglich des neuen
Ehrenamts-Freibetrags, der seit dem Vereinsjahr 2007 gilt,
veröffentlichte das BMF bereits drei weitere Konkretisierungen in den
Schreiben vom 25.11.2008, 9.3.2009 und 22.4.2009. Es handelt sich bei
dem neuen Ehrenamts-Freibetrag folglich um bundeseinheitlich
abgestimmte Vorgaben der Steuerverwaltung. Das aktuelle Schreiben vom
14. Oktober 2009, das zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
vorgesehen ist, sieht nun folgende fünf Kernaussagen vor:

- Die Frist für eine notwendige Satzungsänderung bei
gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften wird nochmals
verlängert. Bis spätestens 31. Dezember 2010 ist nun bei
Gewährung von pauschalen Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich
engagierte Vorstandsmitglieder eine Satzungsänderung
vorzunehmen.

- Werden also künftig oder bereits seit Oktober 2007
Sitzungsgelder als Entschädigung für den im Einzelnen nicht zu
beziffernden persönlichen Aufwand an ehrenamtlich engagierte
Vorstandsmitglieder gezahlt, muss die Satzung zeitnah geprüft
werden, ob sich dort bei der Beschreibung der Funktion und der
Tätigkeiten der Hinweis befindet, dass die Vorstandsarbeit
"ehrenamtlich" ausgeübt wird. Ist das der Fall, muss die
Vereinssatzung über eine ordentliche Mitglieder- oder
Delegiertenversammlung bei Verbänden angepasst werden. Denn
sonst ist mit gemeinnützigkeitsrechtlichen Sanktionen zu
rechnen.

- Handlungsbedarf besteht aber auch für Vereine, bei denen die
Satzung keinerlei Aussagen zur ehrenamtlichen Tätigkeit der
gewählten Vorstände enthält. Auch für diesen Fall muss bei
erfolgten oder künftigen Zahlungen von pauschalen
Aufwandsentschädigungen die Satzung entsprechend angepasst
werden.

- Anstelle einer Satzungsänderung, die eine Tätigkeitsvergütung
zulässt, kann auch ein Beschluss des Vorstands treten, künftig
auf Tätigkeitsvergütungen zu verzichten.

- Ein Verein, der nicht ausdrücklich die Vorstandszahlung regelt
und dennoch Tätigkeitsvergütungen an Mitglieder des Vorstands
bezahlt, würde gegen das Gebot der Selbstlosigkeit verstoßen.
Zahlungen von pauschalen Vergütungen für Arbeits- oder
Zeitaufwand sind somit nur dann zulässig, wenn dies durch eine
Satzungsregelung ausdrücklich zugelassen ist.

Das jüngste BMF-Schreiben stellt somit klar, dass eine Vergütung
auch dann anzunehmen ist, wenn sie nach der Auszahlung an den Verein
zurückgespendet oder durch Verzicht auf die Auszahlung eines bereits
entstandenen Vergütungsanspruchs an den Verein gespendet wurde. Auf
eine vom Finanzamt akzeptierte Satzungsklausel zum pauschalen
Aufwandsersatz für Vorstände gibt das Schreiben leider keinen
Hinweis. Jedoch läuft der Vorstoß bereits, auch hierfür eine
abgesicherte Satzungsklausel über eine OFD-Stellungnahme zu erhalten.

Generell setzt der höchstpersönliche Steuerfreibetrag nach § 3 Nr.
26a EStG in Höhe von 500 Euro pro Jahr voraus, dass, bei sonst rein
ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern, diese pauschale
Entschädigung auch tatsächlich zur Auszahlung kommt. Es handelt sich
dabei also nicht um einen Steuerabzugsbetrag für die laufende
Steuererklärung. Unabhängig von pauschalen Aufwandsentschädigungen an
den Kreis der Vorstände kann dieser Steuerfreibetrag von jedem
nebenberuflich tätigen Vereinshelfer auch für gezahlte Vergütungen
bei Unterstützung des gemeinnützigen Vereins im steuerbegünstigten
Bereich genutzt werden. Der nebenberufliche Aspekt entfällt etwa bei
Beziehern von Arbeitslosengeld, Rentnern, Schülern und Studenten,
sowie Hausfrauen oder -männern. Somit kann der Verein bzw. Verband
bei der Vergütungsabrechnung diesen Steuerfreibetrag ebenfalls
nutzen.

Mehr Informationen zum BMF-Schreiben vom 14.10.2009 sowie den
konkreten Anwendungsbereichen auf http://www.redmark.de/verein

Über redmark verein

Unter dem Label redmark verein hat sich die Haufe Mediengruppe mit
ihrem hochwertigen Angebot zur Vereinsführung als kompetenter Partner
der Vereine und Verbände etabliert. Die Haufe Mediengruppe ist eines
der führenden deutschen Medienunternehmen für hochwertige
Fachinformationen und leistungsstarke Anwendersoftware in den
Bereichen Wirtschaft, Recht, Steuern. Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen
mehr als 800 Produkte sowie jährlich 150 Neuerscheinungen. Zu den
Marken der Haufe Mediengruppe gehören: Haufe, LEXWARE, redmark, VCW.

Originaltext: WRS Verlag
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35055
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35055.rss2

Pressekontakt:
Unternehmenskontakt
WRS Verlag GmbH & Co KG
ein Unternehmen der Haufe Mediengruppe
Gesine Anderson
Fraunhoferstraße 5
82152 Planegg
Telefon: 089/89517-106
Telefax: 089/89517-270
E-Mail: gesine.anderson@redmark.de
Internet: http://www.redmark.de/verein

Pressekontakt
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Hindenburgstr. 64
79102 Freiburg
Tel: 0761/3683-940
Fax: 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Internet: http://www.redmark-presse.de/verein


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

231529

weitere Artikel:
  • Statement GlaxoSmithKline zur Vorab-Meldung des Spiegels vom 17.10.2009 zu den Pandemie-Impfstoffen und der Bestellung für die Bundesregierung München (ots) - GlaxoSmithKline nimmt zur Vorab-Meldung im Spiegel (online) wie folgt Stellung: Die Entscheidung des Innenministeriums, einen anderen Impfstoff für die Bundesregierung zu bestellen als für die Gesamtbevölkerung, ist legitim. Hingegen rechtfertigt diese Entscheidung keinen Rückschluss auf eine Differenzierung in bessere oder schlechtere Impfstoffe - Pandemrix® ist wie zwei weitere Impfstoffe von der Europäischen Zulassungsbehörde EMEA am 30. September 2009 zur Verwendung in 27 Mitgliedsländern zugelassen worden. mehr...

  • Martina Bunge: Regierung agiert bei Grippeimpfung als erste allgemeine Verunsicherung Berlin (ots) - "Die Bundesregierung handelt bei der Impfung gegen die Schweinegrippe als erste allgemeine Verunsicherung. Indem sie für sich und ihr nach geordnete Einrichtungen einen anderen Impfstoff gegen den Schweingrippe-Virus H1N1 geordert hat, als die breite Mehrheit der Bevölkerung bekommen soll, erweist sie einer planvollen Pandemiebekämpfung einen Bärendienst", kritisiert Martina Bunge die jetzt bekannt gewordene Entscheidung der Bundesregierung. "Das ist unverantwortlich." Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende mehr...

  • Am Dienstag zu Gast bei "Links-Rechts": Bodo Ramelow / N24-Talk am 20.10.2009, um 23:30 Uhr Berlin (ots) - Am Dienstag, 20.10.2009, um 23.30 Uhr ist Bodo Ramelow, linker Ministerpräsidentenkandidat und Landtagsabgeordneter in Thüringen, zu Gast bei "Links-Rechts". Nach den gescheiterten Sondierungsgesprächen von SPD, Grünen und Linke in Thüringen und dem Saarland stellt sich eine Frage: Ist die deutsche Politik noch nicht reif für Linksbündnisse? Wovor scheut sich die SPD? Was hält die Grünen ab, sich für ein Linksbündnis zu entscheiden. Und was ist von der neuen Bundesregierung zu erwarten? Die schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen mehr...

  • Der Tagesspiegel: Barmer-Chef: Debatte um gesonderten Schweinegrippe-Impfstoff für Politiker senkt Impfbereitschaft um weitere fünf Prozent Berlin (ots) - Berlin - Der Vorstandschef der Barmer Ersatzkasse, Johannes Vöcking, hat die Entscheidung, Bundesregierung und hohe Bundesbeamte mit einem anderen Serum gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen als den Rest der Bevölkerung, als "politisch total unklug" bezeichnet. Der Eindruck, dass es für Politiker "Extrawürste" gebe, sei schädlich, sagte Vöcking dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagsausgabe). "Sie hätten sich einreihen und die Bereitschaft zeigen müssen, mit demselben Serum geimpft zu werden wie alle andern." Schließlich mehr...

  • stern:de: Schwarz-Gelb will Arbeitslosenbeitrag nur auf maximal drei Prozent erhöhen Hamburg (ots) - Die schwarz-gelbe Koalition lehnt eine zusätzliche Erhöhung des Arbeitslosenbeitrages ab. Darauf haben sich CDU, CSU und FDP nach Informationen von stern.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Magazins stern, bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Stattdessen soll das Defizit bei der Bundesagentur für Arbeit durch einen Milliardenzuschuss des Bundes ausgeglichen werden. "Wir können doch nicht einseitig die Arbeitnehmer für die Folgen der Finanzkrise haften lassen", sagte ein hochrangiger Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen. mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht