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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Arbeitsrecht / Diebstahl / Maultaschen

Geschrieben am 16-10-2009

Osnabrück (ots) - Überzogene Kritik

Menschenverachtend, barbarisch, asozial - deutsche Arbeitsrichter
müssen sich in diesen Tagen einiges anhören von Gewerkschaftern und
Politikern. Die empören sich über fristlose Kündigungen langjähriger
Mitarbeiter, ausgesprochen wegen vermeintlicher Bagatellen. Die
Justiz-Schelte mag populär sein, liegt aber neben der Sache.

Zugegeben, ein sofortiger Rauswurf wegen einiger Teigtaschen oder
Pfandbons ist menschlich bitter. Dennoch ist er berechtigt. Denn
tatsächlich geht es nicht um Petitessen, sondern um Grundsätzliches:
Loyalität, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit - all das stellt infrage, wer
seinen Arbeitgeber bestiehlt. Nichts anderes hat auch die Pflegerin
aus Konstanz getan, die trotz eines klaren Verbots im Betrieb
heimlich Maultaschen mitnahm. Das Arbeitsrecht kennt hier aus gutem
Grund keine Toleranz. Eine Bagatellgrenze kann es schon deshalb nicht
geben, weil sie einer Erlaubnis für kleinere Diebstähle gleichkäme.
Wenn aber jeder hier und da zugreifen dürfte, wäre der
rechtspolitische wie wirtschaftliche Schaden enorm.

Abgesehen davon ließe sich eine Grenze seriös gar nicht ziehen.
Soll sie bei drei, fünf oder zehn Euro liegen? Und was wäre dann mit
einem Mitarbeiter, der Papier im Wert von elf Euro für den
Hausgebrauch abzweigt...?

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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