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BVR zum Herbstgutachten: Entlastung des Mittelstands muss Priorität für Politik haben / Lastenausgleich für Banken nicht sachgerecht

Geschrieben am 15-10-2009

Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) fordert die Bundesregierung auf, den
Mittelstand durch Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung zu
entlasten. BVR-Präsident Uwe Fröhlich: "Der Mittelstand benötigt
dringend Erleichterungen bei den in Krisenzeiten besonders
nachteiligen Bestimmungen zur Zinsschranke und zur
Verlustverrechnung, um gut durch die Finanzmarktkrise zu kommen."
Bislang werde die Eigenkapitalbasis des Mittelstands zum Beispiel
durch die nur eingeschränkte Berücksichtigung des Zinsaufwandes und
den Wegfall des Verlustvortrages nach einer Umstrukturierung
geschwächt. Die Bundesregierung hatte die Unternehmenssteuerreform
2008 mit diesen Maßnahmen gegenfinanziert.

Der BVR teilt die Einschätzung der Wirtschaftsforschungsinstitute,
die in ihrem heutigen Herbstgutachten zwar davon ausgehen, dass sich
die Konjunktur deutlich erholt, jedoch nicht mit einem dynamischen
Wachstum im kommenden Jahr rechnen. Nur eine Entlastung des
Mittelstands, so Fröhlich, versetze diesen in die Lage, seine Aufgabe
als Job-Motor in der von den Forschungsinstituten für 2010
prognostizierten Erholung der Wirtschaft wahrzunehmen.

Die finanziellen Spielräume der neuen Bundesregierung seien
angesichts der Wachstumsprognose der Institute zwar eng begrenzt,
sagt Fröhlich, der der Bundesregierung dazu rät, das durch
Stabilitätspakt und Schuldenbremse vorgegebene Konsolidierungsziel
strikt einzuhalten. Vorhandene Gestaltungsspielräume müssten jedoch
genutzt werden, um die Wachstumskräfte zu stärken. Hierfür seien
Entlastungen bei der Besteuerung des Mittelstands ein besonders
wirksames Mittel.

Eine Lastenabgabe von Banken zur Bewältigung der Folgen der
Finanzmarktkrise wie im Herbstgutachten diskutiert weist der BVR
entschieden zurück. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken hätten sich
bereits maßgeblich an der Stabilisierung des Finanzmarktes durch die
Rettung der insolvenzbedrohten Banken Hypo Real Estate und IKB
Deutsche Industriebank AG beteiligt, der genossenschaftliche
FinanzVerbund habe selbst jedoch zu keinem Zeitpunkt Staatshilfen in
Anspruch genommen. Ein Lastenausgleich für Banken sei daher aus Sicht
der Kreditgenossenschaften nicht sachgerecht.

Die von den Instituten angesprochene Finanztransaktionssteuer
lehnt Fröhlich ebenfalls ab. Eine solche Steuer würde keinen
wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten und
die Gefahr erheblicher Wettbewerbsnachteile mit sich bringen.
Lediglich sehr kurzfristiger Spekulation (day-trading) würde mit
einer solchen Steuer entgegen gewirkt. Derartige Geschäfte hätten
aber in den vergangenen Jahren keinen wesentlichen Beitrag zu
Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten geleistet. Eine
Finanztransaktionssteuer würde zudem wesentlich die Bürgerinnen und
Bürger belasten, die über Geldanlagen in Anleihen, Aktien oder
Investmentfonds oder bei Versicherungen Zukunftsvorsorge betreiben.
Die Politik würde damit in einer Zeit, in der die private Vorsorge
immer wichtiger wird, ein falsches Zeichen setzen.

Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de


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