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Offener Brief der Deutschen AIDS-Hilfe an die Ministerpräsidenten

Geschrieben am 13-10-2009

Berlin (ots) - Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von
Rauschgift in Vollzugsanstalten Drucksache 734/09

Sehr geehrte Herren Ministerpräsidenten,

am 16.10.2009 soll der oben genannte Gesetzesentwurf auf die
Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates. Hintergrund ist, dass rund
25-30 % der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten
Drogengebraucher/innen sind und sich damit auch vermehrt Probleme
rund um den Drogenhandel im Vollzug stellen. Die Deutsche AIDS-Hilfe
e.V. (DAH) sieht viele der in der Begründung zum Gesetzesentwurf
dargestellten Probleme in einer ähnlichen Weise, allerdings sind
unsere Schlussfolgerungen und Lösungsvorschläge andere, als die nun
geforderten Gesetzesverschärfungen.

Nordrhein-Westfalen zeigt in seiner Begründung auf, dass es durch
den Drogenkonsum in Haft zu Überdosierungen, Drogentodesfällen und
Händlerhierarchien kommt. Auch auf die gesundheitlichen Gefahren wird
hingewiesen, da es durch die gemeinsame Benutzung nicht steriler
Spritzen und Nadeln zur Übertragung von HIV und Hepatitis unter
Gefangenen kommen kann. All dies sieht auch die Deutsche AIDS-Hilfe,
aber können die gesundheitlichen Risiken und die weiteren Probleme
ernsthaft mit Gesetzesverschärfungen verbessert werden?

Inzwischen gibt es in Deutschland nur noch eine
Justizvollzugsanstalt, die den Gefangenen sterile Spritzen gegen
bereits Gebrauchte eintauscht (JVA für Frauen, Berlin-Lichtenberg).
Dieses Projekt besteht seit über 10 Jahren, und wie auch die
Wissenschaftliche Begleitung zeigte, hat sich dieses Projekt als
erfolgreich erwiesen. Um die Infektionsgefahren in
Justizvollzugsanstalten zu reduzieren, ist eine Ausweitung dieses
Angebots auf andere Justizvollzugsanstalten dringend erforderlich.
Ferner stellt sich die Substitution mit Methadon oder Buprenorphin
als eine weitere Alternative der Infektions-prophylaxe, aber auch zur
Reduzierung des Drogenkonsums und in der Folge des Drogenhandels im
Vollzug dar. Denn mit einer guten Substitution lässt sich auch die
Nachfrage nach illegalen Betäubungsmitteln entsprechend verringern.

Im Januar 2009 wurde im Landtag Nordrhein-Westfalens eine kleine
Anfrage zur Substitutionspraxis in Haft gestellt. Danach erhielten
1,64 % der Gefangenen Substitutionspräparate, allerdings wurden nur
0,78% der Gefangenen länger als 6 Wochen behandelt. Demnach werden
maximal 0,78 % der Gefangenen substituiert, die restlichen 0,86 %
erhalten nur einen medikamentengestützten Entzug. Bedarfsgerecht ist
dies bei einem eigentlichen Anteil von 25-30 % der Gefangenen nicht.

Das Ziel "Reduzierung des Drogenhandels im Vollzug" würde durch
eine bedarfsgerechtere Substitution eher und besser erreicht werden
als durch eine Gesetzesverschärfung. Ganz nebenbei wäre eine
verbesserte Substitutionspraxis auch ein humanitärer Beitrag
gegenüber Drogen abhängigen Gefangenen und würde die
Anschlussbehandlungen nach Haftentlassung erleichtern und
vergünstigen.

Für uns ist es nicht "Ausdruck erhöhter Kriminalität", dass
Menschen Energien in die Beschaffung von Substanzen setzen, von denen
sie physisch und psychisch abhängig sind. Setzen Sie sich für die
Entkriminalisierung von Drogengebraucher/innen ein und nicht für die
Strafverschärfung! Auch in Ihrem Bundesland bedarf es einer
verbesserten Substitution und Infektionsprophylaxe in Haft, durch
Ihre Unterstützung und Engagement kann dies erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesvorstand

Originaltext: Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14407.rss2

Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Jörg Litwinschuh
Pressesprecher
Wilhelmstr. 138
D-10963 Berlin
Tel.: 030-69 00 87-16
Fax: 030-69 00 87-42
Mobil: 0177-28 22 58 1
presse@dah.aidshilfe.de


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