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Zum Start der Koalitionsverhandlungen: GEMA definiert Wünsche an neue Bundesregierung für deutschland- und europaweiten Schutz des geistigen Eigentums

Geschrieben am 05-10-2009

München (ots) - Vor den anstehenden Koalitionsgesprächen zwischen
den Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP in dieser Woche formuliert die
GEMA ihre Wünsche an die neue Bundesregierung. Zentrale Punkte dabei
sind der verbesserte Schutz des geistigen Eigentums und eine
angemessene Vergütung schöpferischer Leistungen.

Die GEMA richtet konkrete Wünsche an die neugewählte
Bundesregierung, die sich am Dienstag, den 6. Oktober 2009 zu ersten
Gesprächen über die Gestaltung der Koalition trifft. Der Schutz des
geistigen Eigentums soll nach Vorstellung der GEMA im
Regierungsprogramm ebenso fest verankert werden wie die angemessene
Vergütung schöpferischer Leistungen - sowohl in Deutschland als auch
in Europa.

Hierfür macht die GEMA vier konkrete Handlungsfelder für die
Bundesregierung aus:

1. Vor dem Hintergrund der sowohl qualitativ als auch inhaltlich
unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen
Rechtsinstrumentarien der Europäischen Kommission zur Lizenzierung
von Musikrechten im Online-Bereich, welche bei Rechteinhabern und
Nutzern zu großer Verwirrung und Rechtsunsicherheit geführt haben,
wünscht sich die GEMA von der zukünftigen Bundesregierung
Unterstützung bei der Forderung nach einem europäischen Rechtsrahmen
für Verwertungsgesellschaften in der EU.

2. Am 16. Juli 2008 hat die Europäische Kommission eine
Untersagungsverfügung gegen die GEMA und 23 andere europäische
Verwertungsgesellschaften im so genannten CISAC-Verfahren erlassen.
Die GEMA hat in der Zwischenzeit vor dem Europäischen Gerichtshof
Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben. Auch die französische
Schwestergesellschaft SACEM hat diesen Rechtsweg eingeschlagen und
wird von der französischen Regierung mit einem eigenen Antrag vor dem
EuGH unterstützt. Die GEMA wünscht sich von der zukünftigen
Bundesregierung eine ebensolche Unterstützung bei ihrer Klage im
CISAC-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.

3. Am 1.1.2008 ist das zweite Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Zweiter Korb) in Kraft
getreten. Seither müssen für den Bereich der privaten
Vervielfältigung Verwertungsgesellschaften und Verbände der Geräte-
und Speichermedienhersteller die Tarife für die Vergütung miteinander
aushandeln. Um Zahlungsausfälle während der Verhandlungsphase zu
verhindern, hatte der Gesetzgeber in § 27 UrhWG eine Übergangsfrist
von zwei Jahren vorgesehen, in der die alten Tarife bis zur
vertraglichen Vereinbarung von neuen Tarifen Anwendung finden
sollten. Die Industrieverbände haben die damit einhergehende
Verpflichtung, Vergütungen in diesem Zeitraum fortzuzahlen, nicht
akzeptiert. Von daher wünschen wir uns von der neuen Bundesregierung,
dass sie eine Präzisierung und Verlängerung der Übergangsregelung
vornimmt oder an den Verhandlungstisch mit Verwertungsgesellschaften
und Industrieverbänden zurückkehrt.

4. Der vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte
Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der
Internetpiraterie zielt auf freiwillige Vereinbarungen zwischen der
Telekommunikationswirtschaft und den Rechteinhabern zur Bekämpfung
von Internetpiraterie. Wir wünschen uns von der zukünftigen
Bundesregierung, dass sie dieses Thema zur Chefsache erklärt und ihm
damit einen höheren rechts- und gesellschaftspolitischen Stellenwert
einräumt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine
der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Originaltext: GEMA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35830.rss2

Pressekontakt:
Bettina Müller,
Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR,
E-Mail: bmueller@gema.de, Tel.: 089 / 4 80 03-426

Isabel Palmtag, E-Mail: ipalmtag@gema.de, Tel.: 089 / 4 80 03-429


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