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Hausarztvertrag mit Knappschaft feiert erstes Jubiläum / Erfolg der bisherigen Zusammenarbeit bestätigt

Geschrieben am 01-10-2009

Berlin (ots) - "Bereits nach einem Jahr hat sich das Potenzial in
der Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Knappschaft
erwiesen. In dem gemeinsamen Hausarztvertrag haben sich bislang über
5.000 Vertragsärzte und über 105.000 Knappschaftsversicherte
bundesweit eingeschrieben. Diese erfreuliche Entwicklung bestärkt uns
darin, dass wir auf dem richtigen Weg sind." Mit diesen Worten hat
Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, die erste Bilanz zum
einjährigen Jubiläum des Knappschaftsvertrages gezogen.

Um eine flächendeckende zukunftsorientierte und wohnortnahe
ambulante Versorgung in ganz Deutschland zu sichern, unterschrieben
im Sommer 2008 die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der KBV
und der KVen sowie die Knappschaft einen bundesweiten
Hausarztvertrag. Die niedergelassenen Hausärzte können freiwillig
daran teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlich und
vertraglich definierten Qualitätsstandards erfüllen. Die
teilnehmenden Ärzte erhalten pro Quartal neun Euro je
eingeschriebenem Versicherten. "Mit dem Knappschaftsvertrag haben wir
für die Patienten Versorgungssicherheit und für die Ärzte eine
verlässliche Zusatzvergütung ihrer Leistung erreicht. So gestalten
wir den Wettbewerb - und zwar zum Nutzen für Patienten und Ärzte",
sagte Müller.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im
Internet unter: www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Jahnz,    Tel.: 030 / 4005 - 2208


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