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Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009

Geschrieben am 25-09-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass - wie bei
den bisherigen Bundestagswahlen auch - bei der Wahl zum 17. Deutschen
Bundestag am 27. September 2009 eine repräsentative Wahlstatistik
durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten
Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter,
Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der
einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken
gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für
die Bundestagswahl 2009 werden voraussichtlich im Dezember 2009
vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags-
und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen,
altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler- und
Nichtwähler im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern
analysiert werden. An den Ergebnissen besteht ein erhebliches
öffentliches Interesse, weil nur auf diese Weise ein zuverlässiges
Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen
in Deutschland gewonnen werden kann.

Die repräsentative Wahlstatistik wird - wie der Name sagt -nicht
in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80
000 Urnenwahlbezirken knapp 2 600 und aus den rund 10 000
Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe
eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In
diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen
verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem
Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler nach Geschlecht und zehn
Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des
Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel
keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen
Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die
Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse
sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für
die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei
der Bundestagswahl 2009 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2005
mindestens 400 Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine
Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen
Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2009 stehen im Internetangebot
des Bundeswahlleiters zur Verfügung:

www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahl 2009 --> Allgemeine
Informationen

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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