Erinnerung zum Welttollwuttag: Impfstatus bei Hunden und Katzen überprüfen
Geschrieben am 25-09-2009 |   
 
    Frankfurt am Main (ots) - Anlässlich des Welttollwuttages am 28.  September erinnert der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt)  Hunde- und Katzenhalter daran, den Impfschutz ihrer Tiere zu  überprüfen. Zwar darf sich Deutschland nach den internationalen  Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit  vergangenem Jahr offiziell "tollwutfrei" nennen, doch heißt es,  weiterhin wachsam zu bleiben, bis sichergestellt ist, dass sich die  Tollwut unter Füchsen durch unentdeckte Krankheitsfälle nicht wieder  ausbreitet.
     In Deutschland selbst gehen deshalb die Richtlinien zur  Tollwutbekämpfung auch über die Bestimmungen in anderen europäischen  Ländern hinaus: Als Sicherheitspuffer folgt auf das Ende der  Impfköderauslagen für Füchse noch eine weitere Überwachungsphase von  zwei Jahren, um das Überdauern eventuell unentdeckter Tollwutfälle  und eine erneute Ausbreitung zu verhindern. Deutschland wird sich  gemäß diesen Richtlinien also erst im Jahr 2010 als tollwutfrei  bezeichnen - vorausgesetzt es tritt bis dahin kein Krankheitsfall  mehr auf. Grund für diese Vorsichtsmaßnahme ist, dass Tollwut eine  der gefährlichsten Infektionskrankheiten für Mensch und Tier ist,  denn sie führt unweigerlich zum Tod, ist sie erst einmal  ausgebrochen.
     Die Ständige Impfkommission Vet. empfiehlt deshalb, auf jeden Fall auch Hunde und freilaufende Katzen, die sich ausschließlich in  Deutschland aufhalten, weiterhin gegen Tollwut impfen zu lassen.  Durch die Impfung ist ein Tier und damit auch der Tierhalter für den  Fall der Fälle geschützt. Letztlich kann Tollwut auch jederzeit aus  Ländern eingeschleppt werden, in denen sie nach wie vor unter  verwilderten Haustieren verbreitet ist (z. B. durch die professionell betriebenen Hundeimporte aus Osteuropa oder von Touristen  eingeschmuggelte Tiere). Die nationale Tollwutverordnung, nach der  ungeimpfte Hunde und Katzen bei Tollwutverdacht unverzüglich  euthanasiert werden, besteht ohnehin weiter. Ebenso die  Tollwutimpfpflicht beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen  innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und bei der Wiedereinreise nach  Deutschland aus einem Drittland.
     Frei von Tollwutviren ist Deutschland auch nach dem Ausmerzen der  Fuchstollwut nicht, denn Deutschland ist eines der europäischen  Länder mit den meisten nachgewiesenen Fällen von Fledermaustollwut.  Sie wird in Europa von den eng mit dem klassischen Tollwutvirus  verwandten Europäischen Fledermaustollwutviren der Typen 1 und 2  (EBLV-1 u. 2) hervorgerufen. Eine komplette Tollwutfreiheit nach den  Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO kann damit nicht  erreicht werden, da die WHO aus gesundheitspolitischen Aspekten  Tollwutfreiheit als "Freiheit von jeglichen Tollwutviren" definiert.  Zwar sind Übertragungen von Fledermaustollwut auf andere Tiere in  Europa eher selten und die Infektionsgefahr somit zurzeit als sehr  gering einzuschätzen, aber Berichte über durch EBLV-1 verursachte  Tollwutfälle bei einer Katze in Frankreich, Schafen in Dänemark und  einem Steinmarder in Sachsen-Anhalt zeigen, dass es zur Übertragung  auf Haus- und Wildtiere kommen kann. Zurzeit laufen noch  Untersuchungen, um das Infektionsrisiko besser einschätzen zu können. Im Falle einer Übertragung auf den Menschen geht von der  Fledermaustollwut prinzipiell die gleiche Gefahr wie von der  klassischen Fuchstollwut aus. Auf jeden Fall schützen die in  Deutschland verfügbaren Impfstoffe Hunde, Katzen und Frettchen auch  gegen die Fledermaustollwut.
  Originaltext:         Bundesverb. Prakt. Tierärzte e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/18136 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_18136.rss2
  Pressekontakt: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V Referat Kommunikation Hahnstr. 70 60528 Frankfurt/M.      Ansprechpartner:  Astrid Behr T.   069/669818-15 Fax  069/669818-55 E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
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