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Was sich ab April ändert. Das Leben wird teurer!!!

Geschrieben am 26-03-2005
Was sich ab April ändert? Das Leben wird teurer!!!


25.03.2005 - Für die Verbraucher wird das Leben ab April wieder ein wenig teurer. Die Rundfunkgebühren steigen ab Monatsbeginn um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro. Kinderlose Rentner, die am 1. Januar noch keine 65 Jahre alt waren, müssen wie Arbeitnehmer ab Freitag nächster Woche erstmals auch einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. Darüber hinaus dürfen die Finanzämter zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit erstmals Konten- und Depotnummern abfragen.

Mit der Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent sind die Fernsehzuschauer noch einmal glimpflich davon gekommen. Die Rundfunkanstalten hatten ursprünglich eine Erhöhung von 1,09 Euro bereits zum 1. Januar 2005 verlangt. Die Länder hatten dies jedoch abgelehnt.

Die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,25 Prozentpunkte für Rentner der Jahrgänge 1940 und jünger betrifft nach früheren Schätzungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) etwa eine Million Menschen. Die Regelung ist zwar schon zum 1. Januar förmlich in Kraft getreten. Abgezogen wird der Betrag aber erstmals im April, rückwirkend zum Jahresbeginn. Ein Rentner mit 1.000 Euro erhält also zehn Euro weniger ausgezahlt, ab Mai dann monatlich 2,50 Euro.

Betroffene werden über Kontenüberprüfung informiert

Im Kampf gegen Steuerbetrug kann der Staat wie geplant ab 1. April verdächtige Bankkonten kontrollieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Anträge auf einen vorläufigen Stopp der Neuregelung abgelehnt hat. Einblicke in den Kontostand und Geldbewegungen sind aber erst in einem zweiten Schritt möglich.

Das Gesetz erlaubt es Finanzämtern, über eine Zentrale die Stammdaten eines Bankkunden zu ermitteln, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Zahl der Konten und die zuständigen Kreditinstitute. Erhärtet sich dadurch der Verdacht eines Steuerbetrugs, können die Finanzbehörden gezielt von den Banken eine Offenlegung der Konten verlangen. Auch das Sozialamt und die Arbeitsagenturen sollen die Daten bei allen inländischen Kreditinstituten abfragen können.

Der Kontenabruf soll weder willkürlich noch heimlich erfolgen. Voraussetzung für eine Überprüfung ist, dass Ermittlungen der Behörden zuvor nicht zum Ziel geführt haben. Der Abruf der Kontenstammdaten darf zudem nur anlassbezogen und zielgerichtet auf bestimmte Personen erfolgen. Die Betroffenen müssen spätestens im Nachhinein über die Maßnahme informiert werden, damit eine gerichtliche Kontrolle möglich ist.

Quelle: www.n-tv.de


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