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Stuttgarter Nachrichten: Schäuble rückt Scheinvaterschaften zu Leibe: Aufenthaltsrecht für 1700 ausländische Frauen erschlichen - Prüfbericht zum Zuwanderungsgesetz

Geschrieben am 22-07-2006

Stuttgart (ots) - Das Bundesinnenministerium will bei der
Zuwanderung von Ausländern Schlupflöcher schließen und
Leistungsmissbrauch unterbinden. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten
des Zuwanderungsgesetzes listet das Ministerium Mängel und
Fortschritte bei der Integration auf. Der vertrauliche, 250 Seiten
starke Prüfbericht, der den Stuttgarter Nachrichten (Samstag)
vorliegt, kündigt konkrete Änderungen im Aufenthaltsrecht an.

Dringend neu regeln will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das
Recht der Behörden, Scheinvaterschaften anzufechten. Das
Bundesjustizministerium bereitet ein entsprechendes Gesetz vor, da
"zunehmend deutsche Männer ohne Vermögen, Einkommen und
Einkommenserwartung gegen Geld die Vaterschaft für Kinder von Frauen
ohne Aufenthaltsrecht anerkennen". Zwischen 2003 und 2004 konnten
dadurch 1700 unverheiratete ausländische Mütter Sozialleistungen in
Anspruch nehmen, obwohl sie ausreisepflichtig waren.

Der extremste Fall ist der des früheren FDP-Kommunalpolitikers
Jürgen Hass. Der Frühpensionär hat nach eigener Aussage die
Vaterschaft von 300 ausländischen Kindern aus armen Ländern
anerkannt; bis Ende dieses Jahres will er 1000 anerkennen.
Ausländische Männer wiederum gaben laut Ministerium an, Väter von in
Deutschland lebenden Kindern zu sein, um einreisen zu dürfen. "Die
geltende Rechtslage schließt Missbrauch nicht aus", warnt der Bericht
auch mit Blick auf Schein- und Zwangsehen.

Beim grundsätzlichen Anwerbestopp von Fremdarbeitern soll es
demnach bleiben. Dagegen soll es hoch qualifizierten Zuwanderern
erleichtert werden, in Deutschland zu arbeiten oder sich
selbstständig zu machen. Wenn Eheleute zu ihrem Partner in
Deutschland ziehen wollen, müssen sie nachweisen, den gemeinsamen
Lebensunterhalt hier sichern zu können. Studierende haben nach
Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr Zeit, um einen Job zu finden, mit
dem sie sich niederlassen dürfen.

Wer einen Sprachkurs macht, muss künftig seinen erfolgreichen
Spracherwerb in einer gewissen Frist belegen. "In der Praxis hat
bisher nur knapp die Hälfte der Teilnehmer an der Sprachprüfung
teilgenommen", heißt es in dem Bericht. Bisher mussten Kursträger und
Ausländerbehörden prüfen, wer von etwa 100 000 verpflichteten
Bewerbern den Integrationskurs tatsächlich ordnungsgemäß besucht hat.
Nun sind die Ausländer in der Nachweispflicht. Unklar ist, ob auch
Spätaussiedler und ihre Angehörigen Deutsch beherrschen müssen.

Strengere Sanktionen mahnt das Ministerium im Umgang mit
Ausländern an, die die innere Sicherheit des Landes gefährden. Sie
sollen genauer überwacht und schließlich ausgewiesen werden. Der
Gesetzgeber wird aufgerufen, sicherheitsrelevante Straftaten zu
benennen und Ausweisungen zu beschleunigen. Die Abschiebeanordnung
soll neu justiert und zum Regelfall werden.

Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39937
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39937.rss2

Rückfragen bitte an:
Stuttgarter Nachrichten
Redaktion
Joachim Volk
Telefon: 07 11 / 72 05 - 7120
cvd@stn.zgs.de


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