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Rheinische Post: Kinderlärm erlaubt Von Gerhard Voogt

Geschrieben am 10-09-2009

Düsseldorf (ots) - In Frankfurt hat eine gräfliche Familie gegen
den Lärm aus einer benachbarten Kindertagesstätte geklagt. Die
Lautstärke, die die Kleinen beim Toben erzeugten, liege über den
gesetzlichen Grenzwerten, heißt es zur Begründung. Ein Lärmschutzzaun
soll her, oder die Einrichtung müsse geschlossen werden, fordern die
Kläger. Ein Rechsstreit wie dieser soll in NRW künftig nicht mehr
möglich sein. Kinderlärm sei "Zukunftsmusik", argumentieren die
Regierungsparteien. Damit haben sie völlig recht.
Wie kalt geht es in einer Gesellschaft zu, die das Lachen von Kindern
mit Verkehrs- und Industrieemissionen vergleicht? Kinderlärm ist eine
natürliche Begleiterscheinung des kindlichen Bewegungs- und
Spieldrangs kein Grund, Miete zu mindern.
Kinder gehören in die Mitte der Gesellschaft, nicht an den Rand.
Gleichwohl darf mit einer Ausweitung der Toleranz für die Kleinen die
Pflicht zur Rücksichtnahme nicht aus dem Blick verloren werden. Das
neue Gesetz kann kein Freibrief dafür sein, dass Kinder und
Jugendliche in der Mittagszeit oder in den späten Abendstunden
ungehemmt Fußbälle gegen die Garagentore donnern dürfen. Wo mit Lärm
provoziert wird, müssen die Anwohner sich weiterhin wehren dürfen.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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