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Rheinische Post: Bosbach: Werbung für Terror-Vereinigungen lückenlos bestrafen

Geschrieben am 21-07-2006

Düsseldorf (ots) - Die Häufung von Plakaten mit dem Porträt von
Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah bei Demonstrationen in Deutschland
sind aus Sicht des CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach Anlass für
eine Änderung des Strafrechts. "Hier gibt es eine Strafbarkeitslücke.
Wir sollten auch die Sympathiewerbung für eine terroristische
Vereinigung wieder unter Strafe stellen", sagte der Vize-Chef der
Union im Bundestag der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Es sei
"einigermaßen kurios", dass ein solche Sympathiewerbung vor dem 11.
September 2001 strafbar war und heute aber straflos sei, meinte der
Vize-Chef der Union im Bundestag. Nach § 129 b des Strafgesetzbuches
steht auf das Werben um Mitglieder und Unterstützung terroristischer
Vereinigungen im Ausland zwar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahren. Dazu gehört aber nicht die bloße Sympathiewerbung.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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