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Alexander Gunkel auf der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 19. Juli 2006 in Lübeck

Geschrieben am 19-07-2006

Berlin (ots) -

"Insgesamt überstiegen die Ausgaben im vergangenen Jahr die
Einnahmen um rund vier Milliarden Euro; der Ausgabenüberschuss fiel
damit immerhin um etwa 0,5 Milliarden Euro geringer aus als noch im
Herbst geschätzt. Die Nachhaltigkeitsrücklage belief sich zum
Jahresende 2005 auf rund 1,8 Milliarden Euro, das entsprach etwa
0,12 Monatsausgaben. Sie lag damit deutlich unter dem vorgegebenen
Mindestwert von 0,2 Monatsausgaben." Mit diesem Rückblick auf das
Jahr 2005 begann Alexander Gunkel, Vorsitzender des Vorstandes der
Deutschen Rentenversicherung Bund, seinen Bericht an die
Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Lübeck
zur Finanzsituation der Rentenversicherung.


Finanzentwicklung im laufenden Kalenderjahr

"Leider lassen die Zahlen über die Beitragseingänge in den ersten
Monaten des laufenden Jahres keine verlässlichen Rückschlüsse auf die
tatsächliche Höhe der verbliebenen Beitragseinahmen zu", erläutert
Gunkel. Dies sei Folge der Neuregelungen zur Fälligkeit des
Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die zu Beginn dieses Jahres in
Kraft getreten sind. Die Sozialversicherungen erhalten dadurch 2006
regelmäßig 13 Monatsbeiträge. Vor allem wegen der geänderten
Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gingen
Modellrechnungen des Schätzerkreises aus dem April dieses Jahres von
einem Anwachsen der Nachhaltigkeitsrücklage am Jahresende 2006 auf
rund 0,4 Monatausgaben aus. Das entspreche dann rund 6,6 Milliarden
Euro. Liquiditätsprobleme seien daher im laufenden Jahr nicht zu
erwarten.


Finanzentwicklung im Jahr 2007

Gunkel wies weiter darauf hin, dass zum 1. Januar 2007 der
Beitragssatz in der Rentenversicherung auf 19,9 Prozent angehoben
werden soll. Die im April vorgenommenen Schätzungen zur
mittelfristigen Finanzentwicklung gingen bis zum Jahresende 2007 von
einem Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage auf etwa 0,22
Monatsausgaben aus. Nicht berücksichtigt sei dabei der von der
Bundesregierung inzwischen erwartete Beitragssatzanstieg um 0,5
Prozentpunkte in der Krankenversicherung. Dieser würde die
Rentenversicherung mit rund 500 Millionen Euro zusätzlich belasten.
Gunkel hofft, dass die der April-Schätzung zugrunde gelegten eher
vorsichtigen Annahmen von der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung
übertroffen würden.


Renteninformation

"Ein wichtiges Instrument der Versicherten für die Planung ihrer
individuellen Zusatzversorgung ist zweifellos die Renteninformation",
sagte Gunkel. Diese Informationsschreiben könnten nur dann als
wichtiges Planungsinstrument der Versicherten dienen, wenn sie immer
wieder zeitnah an Veränderungen der ökonomischen oder rechtlichen
Rahmenbedingungen angepasst werden. Aufgrund modifizierter Annahmen
im jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung seien im
Frühjahr die für die Darstellung der künftigen Rentenhöhe jährlichen
Rentenanpassungsfaktoren auf 0 Prozent, 1 Prozent und 2 Prozent
aktualisiert worden, so Gunkel. Die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung gingen bei der Ermittlung der in der
Renteninformation ausgewiesenen Werte nicht von willkürlichen, selbst
gesetzten Annahmen aus, sondern orientieren sich jeweils an den
maßgeblichen Annahmen der Bundesregierung.


Anhebung der Altersgrenze auf 67Jahre

Gunkel ging weiter auf die geplante stufenweise Anhebung der
Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ein. Ausnahmen bei der
Anhebung seien für Versicherte mit mindestens 45 Arbeitsjahren
vorgesehen, die weiter abschlagsfrei mit Vollendung des 65.
Lebensjahres in Rente gehen können. Im Zusammenhang mit der
stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre seien Maßnahmen
erforderlich, um die Beschäftigungschancen Älterer zu verbessern.
Durch die Anhebung der Altersgrenzen könne der Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2030 um zirka 0,5
Prozentpunkte geringer ausfallen als bei einer Beibehaltung der
heutigen Regelaltersgrenze. Dass der Einspareffekt nicht größer
ausfällt, liegt vor allem an der modifizierten
Rentenanpassungsformel. Danach führt die Altersgrenzenanhebung auch
gleichzeitig zu einer Anhebung des Rentenniveaus.


Entgeltumwandlung

Zum Abschluss seines Berichtes ging Gunkel auf die Zukunft der
Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung ein. Das
Auslaufen der Beitragsfreiheit von umgewandelten Arbeitsentgelten
könne dazu führen, dass die Bereitschaft der Beschäftigten, zum
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung beizutragen, erheblichen
Schaden nimmt. Auf der anderen Seite werde die
Beitragsbemessungsgrundlage der Sozialversicherung durch die
Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung verkürzt. Der zuständige
Bundesminister habe zu erkennen gegeben, dass eine Verlängerung der
Beitragsfreiheit nur schwer vorstellbar sei. Man wolle jedoch andere
Möglichkeiten schaffen, um die Betriebsrente attraktiv zu erhalten.


Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:

Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-89425
Email: pressestelle@drv-bund.de


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