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Stiftung Familienunternehmen sieht Änderungsbedarf bei Erbschaftsteuerreform

Geschrieben am 19-07-2006

München/Stuttgart (ots) - "Gut - aber perfekt ist die von der
Koalition angestrebte Erbschaftsteuerrefom noch nicht!", so fasst
Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung
Familienunternehmen, die Bewertung des aktuell diskutierten
"Unternehmensnachfolgeerleichterungsgesetzes" zusammen. Gemeinsam mit
Dr. Rainer Lorz, Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte aus Stuttgart,
hat er die Eckpunkte des Entwurfs der Erbschaftssteuerreform und ihre
Bedeutung für Familienunternehmen analysiert.

Das vom Gesetzgeber vorgesehene Reformvorhaben ist für
Kapitalgesellschaften an eine Beteiligungsgrenze von mindestens 25%
geknüpft. Die Intention, auf diese Weise sicherzustellen, dass der
Beerbte nicht nur als Kapitalanleger auftritt, verkennt die besondere
Situation von Familienunternehmen. "In der Regel ist festgelegt, dass
nur innerhalb der Familie ein Anteil verschenkt, vererbt oder
verkauft werden kann", so Prof. Hennerkes. Eine Familien-GmbH mit
vier gleichberechtigten Beteiligten kann demnach nicht von den
Erleichterungen profitieren. "Hinzu kommt", so ergänzt Dr. Lorz,
"dass das undifferenzierte Abstellen auf 25% der
Rechtsformneutralität, zentraler Pfeiler der
Unternehmenssteuerreform, diametral entgegenläuft." Zutreffender wäre
es, die rechtlichen Bindungen in den Familienunternehmen als Maßstab
heranzuziehen. Zumindest sollten die Anteile, die zum Zeitpunkt der
Steuerentstehung durch einen Gesellschaftervertrag untereinander
verpflichtet waren, bei der Frage der Erfüllung der
Mindestbeteiligungsquote als Einheit berücksichtigt werden. Dieses
würde den Bindungen in Familienunternehmen Rechnung tragen.

Als kritisch wird auch die sog. Arbeitsplatzklausel bewertet. "Vor
allem ihr Bestand gegenüber dem EU-Recht darf angezweifelt werden",
so Prof. Hennerkes. Wenn die Erbschaftsteuervergünstigungen nur an
den Erhalt der Arbeitsplätze im Inland anknüpfen, so wird damit dem
Prinzip der Niederlassungsfreiheit widersprochen. Dr. Lorz weist
darauf hin, dass bereits die Frage, inwieweit die derzeitigen
erbschaftsteuerlichen Begünstigungen, die nur für inländisches
Vermögen gewährt werden, die Kapitalverkehrsfreiheit verletzen,
ungeklärt ist. Die Festschreibung der Arbeitsplätze, so gibt er
weiter zu bedenken, konserviere nicht wettbewerbsfähige Strukturen.
Da der vollständige Erlass der Erbschaftsteuer ohnehin die
Fortführung des Unternehmens über 10 Jahre voraussetzt, ist die
Klausel nach Ansicht der Stiftung Familienunternehmen überflüssig.

Weitere Kritik übt die Stiftung Familienunternehmen an der
Bewertung der Unternehmen. Vor allem die Unterscheidung zwischen
produktivem und unproduktivem Vermögen wird als willkürlich
eingestuft und erschwere das Ansparen von betrieblichen
Investitionen. "Auch die Ausweitung des bislang nur für
Kapitalgesellschaften geltenden ,Stuttgarter Verfahrens' auf die
Bewertung von Unternehmen, nach dem auch dessen Ertragsaussichten in
die Bewertung einfließen, führt", so Dr. Lorz, "bei vielen zu einer
deutlichen Erhöhung des Unternehmenswerts für Erbschaft- und
Schenkungsteuerzwecke."


Originaltext: Stiftung Familienunternehmen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61687
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61687.rss2

Pressekontakt:
Richard Bachinger Öffentlichkeitsarbeit
Richard Bachinger
Oberweg 19
60318 Frankfurt am Main
Telefon 069/ 9552750
Fax 069/ 557155
r.bachinger@bachinger-pr.de


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