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Christian Zahn auf der Sitzung des Trägerausschusses der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Lübeck

Geschrieben am 18-07-2006

Berlin (ots) -

Im vergangenen Jahr hat sich die Finanzsituation der allgemeinen
Rentenversicherung geringfügig besser dargestellt, als nach den
Schätzungen zu erwarten war. Das Jahr 2005 haben wir mit einem
Haushaltsdefizit in Höhe von rund vier Milliarden Euro und einer
Nachhaltigkeitsrücklage von 0,12 Monatsausgaben abgeschlossen.
Hierauf wies der Vorsitzende des Trägervorstandes der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Christian Zahn, in seinem Bericht an den
Trägerausschuss der Vertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Bund hin.


Finanzentwicklung

"Anders als in den Vorjahren lassen die uns vorliegenden Zahlen
über die Beitragseingänge in den ersten Monaten des laufenden Jahres
keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe der monatlichen
Beitragseinnahmen und deren Entwicklung zu", sagte Zahn. Grund
hierfür, so Zahn, sei die geänderte Fälligkeit des
Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Die Unternehmen überweisen im
laufenden Jahr 13 Monatsbeiträge. "Im laufenden Jahr wären danach
auch keine Liquiditätsprobleme zu erwarten, wie wir sie im
vergangenen Jahr leider erleben mussten", sagte Zahn.


Risiken für die Finanzentwicklung

Zahn erläuterte, dass sich auch durch die Rechtsprechung
zusätzliche Finanzrisiken für die gesetzliche Rentenversicherung
ergeben können. Ein Beispiel hierfür könnte das aktuelle Urteil des
Bundessozialgerichts zu den Erwerbsminderungsrenten werden, nach dem
Rentenabschläge vor Vollendung des 60. Lebensjahres rechtswidrig
seien. Sofern in Zukunft für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60.
Lebensjahr beginnen, generell keine Abschläge angerechnet werden
könnten, würde dies zweifellos ganz erhebliche finanzielle
Konsequenzen für die Rentenversicherung haben. Die schriftliche
Urteilsbegründung bleibe jedoch abzuwarten.


Riester-Rente: Entwicklung der Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit
der Förderung

Die steigende Akzeptanz der Riester-Rente sei für die Deutsche
Rentenversicherung in jeder Hinsicht eine positive Entwicklung, so
Zahn. Die Gesamtzahl der privaten Riester-Verträge sei bis Ende März
2006 auf über 6,2 Millionen angestiegen. Die positive Entwicklung sei
durch eine Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Zulagen und
die steigenden Förderbeträge beeinflusst worden. Im ersten Halbjahr
2006 seien bereits mehr als 380 Millionen Euro an Zulagen ausgezahlt
worden. Aus sozialpolitischer Sicht sei besonders von Bedeutung, dass
die Förderung auch zielgerichtet wirkt. Auswertungen für das Jahr
2003 bestätigten, dass Geringverdiener, Frauen und Förderberechtigte
mit Kindern unter den geförderten Personen deutlich überrepräsentiert
sind.


Weiterentwicklung der Riester-Rente

Trotz positiver Entwicklung der Riester-Rente wird immer wieder
gefordert, eine Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge einzuführen.
Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres sei
aber zu erwarten, dass sich die positive Entwicklung der
Riester-Rente fortsetzt und so ein immer größerer Anteil der
Förderberechtigten erreicht werden kann. Der notwendige
Mentalitätswechsel hin zu einer größeren Vorsorgebereitschaft
benötige Zeit. Diese Erfahrung habe man auch in anderen Ländern
machen müssen. Zahn begrüßte daher, dass die Bundesregierung die
weitere Entwicklung der privaten Vorsorge abwarten und erst im Laufe
des Jahres 2007 über die Frage eines Obligatoriums in der
Zusatzvorsorge entscheiden will.


Einbindung von Wohneigentum in die "Riester-Rente"

Aus Sicht von Zahn stellen sich hinsichtlich der von der
Bundesregierung geplanten verstärkten Einbindung von Wohneigentum in
die Riester-Rente noch einige Fragen. Die Verbreitung einer
zusätzlichen Altersvorsorge bei Versicherten mit
unterdurchschnittlichem Einkommen durch die Förderung des Erwerbs von
Wohneigentum mit Riester-Zulagen dürfte eher gering einzuschätzen
sein. Wahrscheinlicher wäre wohl eher, dass Haushalte mit mittlerem
oder höherem Einkommen die Riester-Förderung für den Immobilienerwerb
in Anspruch nehmen würden. Zumindest wäre sicherzustellen, dass dies
nicht zu Lasten der Fördermittel von Geringverdienern geht. Zu klären
sei auch die Realisierung der nachgelagerten Besteuerung bei der
Einbeziehung des Immobilienerwerbs.



Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:

Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax : 030 865-89425
Email: pressestelle@drv-bund.de


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