Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: bwin darf in Bayern keine Sportwetten anbieten / Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtlich zulässig / Lotto Bayern begrüßt Entscheidung
Geschrieben am 07-08-2009 |   
 
    München (ots) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat  bestätigt, dass der kommerzielle Glücksspielanbieter bwin seine  Sportwetten nicht in Bayern anbieten darf. Nach dem jetzt bekannt  gewordenen Beschluss vom 22. Juli 2009 (Az. 10 C 09.1184 u. 10 CS  09.1185) können die Behörden weiter gegen den in Bayern illegalen  Anbieter bwin vorgehen. Daneben können bei illegalen Sportwetten auch die Internet-Zugangsanbieter und die Finanzdienstleister  ordnungsrechtlich in Anspruch genommen werden. Der VGH hat nochmals  betont, dass der Glücksspielstaatsvertrag sowohl verfassungs- als  auch europarechtlich zulässig ist. Er verwies auch darauf, dass das  Internetangebot von bwin in allen 16 Bundesländern illegal ist.
     "Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich", sagte Erwin Horak,  Präsident der Bayerischen Lotterieverwaltung und beim Deutschen  Lotto- und Totoblock verantwortlich für die staatliche Sportwette  ODDSET. "Deutschland ist mit dem gemeinwohlorientierten  Staatsvertragsmodell auf dem richtigen Weg. Der VGH hat erneut für  Bayern deutlich gemacht, dass die Behörden verstärkt gegen die  illegalen Glücksspielanbieter vorgehen können", so Horak.
     Die Regierung von Mittelfranken untersagte bwin, über das Internet öffentliches Glücksspiel anzubieten oder zu bewerben und drohte im  Falle der Zuwiderhandlung mit Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe.  Hiergegen hat bwin Klage eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz  begehrt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im vorläufigen  Rechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Hiergegen legte der Freistaat Bayern erfolgreich Beschwerde ein, so  dass die Behörden weiter gegen bwin vorgehen können.
     Das gemeinwohlorientierte Staatsvertragsmodell dient vorrangig den Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Als erfreuliche  Nebenfolge fließt ein Teil der Umsätze der Förderung des Gemeinwohls  und des Sports zu. Illegale Glücksspielanbieter halten sich nicht an  die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages, wodurch auch vielen  gemeinnützigen Institutionen Fördergelder aus Glücksspielmitteln  verloren gehen. Die Entscheidung des VGH ist ein weiterer wichtiger  Schritt auf dem Weg, dem illegalen Glücksspiel endgültig einen Riegel vorzuschieben.
  Originaltext:         ODDSET Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62411 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62411.rss2
  Pressekontakt: Oliver Fisch Staatliche Lotterieverwaltung Bayern Oliver.Fisch@lotto-bayern.de Telefon: 089 - 28655525 Fax:     089 - 28655241 www.lotto-bayern.de www.oddset.de
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