DStGB warnt vor "Impfchaos" bei Schweinegrippe:  Bund und Länder müssen unverzüglich für Klarheit sorgen
Geschrieben am 07-08-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)  fordert Bund und Länder auf, unverzüglich die organisatorischen und  finanziellen Voraussetzungen für die Impfungen gegen die  Schweinegrippe zu treffen. "Es muss schnellstmöglich geklärt werden,  welcher Personenkreis eine freiwillige Schutzimpfung erhalten kann,  inwieweit der öffentliche Gesundheitsdienst in die Impfaktion  eingebunden werden soll und wie die Kostenerstattung geregelt wird",  forderte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd  Landsberg, heute in Berlin.
     Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf schafft nach Auffassung des DStGB keine ausreichende Klarheit,  insbesondere über die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes  (ÖGD) und der Kommunen. Der Verordnungsentwurf schreibt dem ÖGD zwar  eine zentrale, koordinierende Funktion zu, ohne näher zu beschreiben, was damit gemeint ist und wie die Kostenfrage geklärt werden soll.  Unklar bleibt auch welche Rolle den niedergelassenen Ärzten, den  betriebsärztlichen Stellen oder den Krankenhausärzten zugedacht ist.  "Es ist davon auszugehen, dass flächendeckend in den meisten  Gesundheitsämtern die Übernahme der kompletten Impfleistung ohne  Kostenerstattung durch den ÖGD nicht möglich sein wird, wenngleich  wir in der Koordinierung eine sinnvolle und wichtige Rolle des ÖGD  sehen", erklärte Landsberg. Er erwartet eine klare Aussage, für  welche Personengruppen die Ärzte, die Gesundheitsämter oder die  Betriebsärzte zuständig sein sollen.
     Der DStGB fordert darüber hinaus die Einbeziehung der  ehrenamtlichen Feuerwehrleute und sonstigen ehrenamtlichen  Helferinnen und Helfer im Katastrophen- und Rettungsdienst in die  erste Impfwelle. "Es sind gerade diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in Ausübung ihres Dienstes mit Erregern in Kontakt kommen können und die es nach unserer Auffassung bestmöglich zu schützen  gilt", betonte Landsberg. Eine Beschränkung nur auf die  Berufsfeuerwehren ist nicht nachvollziehbar.
     Der DStGB sieht die Krankenkassen in der Pflicht, die Impfungen zu finanzieren. "Auch in den Fällen, in denen der ÖGD an der  Durchführung beteiligt ist, müssen die Impfkosten durch die  Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Der ÖGD kann nicht  ohne Kostenerstattung zu Leistungen verpflichtet werden, die zum  Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zählen", so  Landsberg. Die Panikmache der Gesetzlichen Krankenversicherung über  die Kostenfolgen hält der DStGB für überzogen. Landsberg fordert die  gesetzlichen Krankenkassen auf, sich nunmehr konstruktiv in den  Abschluss erforderlicher Impfvereinbarungen mit den Ländern  einzubringen anstatt Panikmache aufgrund Kostenfolgen zu betreiben.
     Abschließend forderte Landsberg alle Beteiligten, insbesondere die Medien, zu einem sachlichen Umgang mit der Schweinegrippe auf.  "Panikmache hilft niemandem", betonte Landsberg. Die Bürgerinnen und  Bürger erwarten sachliche Informationen und zwischen Bund und Ländern abgestimmte wirksame Schutzmaßnahmen. Landsberg sieht die Länder gut  gegen eine mögliche Influenzapandemie in Deutschland gerüstet. "Die  in allen Ländern entwickelten Influenza-Pandemiepläne haben sich in  Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gesundheitsämtern bei der  Bekämpfung der Ausbreitung von Influenza A/H1N1 in den letzten Wochen als gute Grundlage erwiesen. Panikmache einzelner Medienvertreter  hilft hier nicht weiter, sondern verunsichert die Bevölkerung  zusätzlich", so Landsberg abschließend.
  Originaltext:         Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
  Pressekontakt: Kontakt:
  Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.:   030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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