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Neuer Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregeltem Partikelfilter?

Geschrieben am 17-07-2006

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe wirft DaimlerChrysler-Chef
Dieter Zetsche "Wortbruch" vor - Auch Dodge Caliber ohne
Partikelfilter - Erfolg im Rechtsstreit mit Smart: DaimlerChrysler
Tochter verpflichtet sich gegenüber der DUH, künftig nicht mehr mit
der irreführenden Zeile "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" zu
werben

Berlin, 17. Juli 2006: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
fordert Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, die Zusage seines
Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen, alle Diesel-Pkw der Mercedes
Group mit einem geschlossenen Partikelfilter auszustatten. Diese
Zusage aus dem Frühjahr 2005 bezog sich anfangs auf die Mercedes Car
Group (MCG) und umfasst auch den Kleinwagen Smart. Zügig sollte diese
Zusage auf alle Marken ausgedehnt werden. Tatsächlich verkauft
DaimlerChrysler aktuell Diesel-Pkw wie den Smart cdi Fortwo ohne
geregelten Partikelfilter. Die DUH sieht hierin ein "Wortbruch" von
Dieter Zetsche. Aber es bleibt nicht beim Smart: Ebenfalls
ungefiltert bringt nun DaimlerChrysler den Dodge Caliber auf den
Markt. Selbst gegen Aufpreis verweigert der Stuttgarter Autobauer
seinen Kunden einen geregelten Partikelfilter.

Alarmiert ist nun die DUH über hartnäckige Gerüchte, dass auch der
nächste Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregelten
Dieselpartikelfilter auf den Markt kommen solle. "Dieter Zetsche soll
erklären, ob sich DaimlerChrysler unter seiner Führung nicht mehr an
die Zusagen seines Vorgängers gebunden fühlt. Der u.a. aus
Dieselmotoren stammende Feinstaub ist lt. EU-Kommission allein in
Deutschland für jährlich 17.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich.
Wenn DaimlerChrysler auch für den nächsten Smart Fortwo (Modelljahr
2007) einen geregelten Partikelfilter verweigert, werden wir mit
bundesweiten Aktionen vor den Smart- und Mercedes Repräsentanzen auf
diesen "Dreckspatz" von Mercedes aufmerksam machen", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Die Auseinandersetzung um die fehlerhafte Bewerbung des aktuellen
Smart Diesel fand am vergangenen Freitag einen für den Verbraucher
guten Abschluss: Gut einen Monat nachdem die Deutsche Umwelthilfe e.
V. die DaimlerChrysler-Tochter Smart wegen irreführender Werbung für
das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi abgemahnt hatte, einigten
sich die Parteien am Freitag außergerichtlich. Sie folgten damit
einer Anregung des Landgerichts Stuttgart, nach der mündlichen
Verhandlung am 30. Juni. In der Vereinbarung verpflichtet sich Smart,
für die Bewerbung des smart fortwo cdi in der derzeitigen
Motorisierung den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" entweder durch
die in derselben Zeile eingefügten Worte "offenes System" oder
"PM-Katalysator" zu ergänzen oder auf den Zusatz "mit
Dieselpartikelfilter" ersatzlos zu verzichten.

Zudem hat sich Smart verpflichtet, nicht weiter damit zu werben,
beim smart fortwo cdi werde ein "PM-Katalysator mit
Dieselpartikelfilter" eingesetzt. Ferner verpflichtet sich Smart,
nicht zu behaupten, der Verbraucher werde wegen des
Dieselpartikelfilters für dieses Fahrzeug "in manchen Ländern
Steuervergünstigungen erhalten". solange dafür keine gesetzliche
Grundlage besteht.

Smart verpflichtete sich darüber hinaus, dass den potenziellen
Kunden in der zur Werbung gehörigen technischen Beschreibung sowie im
Internet-Auskunftssystem AISA im Zusammenhang mit der Erwähnung des
Dieselpartikelfilters im smart fortwo cdi durch eine nachvollziehbare
Erläuterung der Partikelminderung (Wirkungsgrad bei der Minderung der
Partikelanzahl 30 - 50 Prozent) die grundsätzlichen technischen
Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter mitgeteilt
werden.

Alle smart-Verkaufsstellen werden kurzfristig erneut über die
Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo
cdi die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem
geschlossenen Dieselpartikelfilter in Kenntnis gesetzt und auf die
entsprechend erfolgte Schulung hingewiesen. Smart hat sich
schließlich verpflichtet, bei allen neu zu Werbezwecken und zu
öffentlicher Verwendung produzierten Druckerzeugnissen
(Produktprospekte, Preislisten, technische Prospekte etc.) sowie bei
allen elektronischen Displays in den Verkaufsstellen auf die
Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo
hinzuweisen., Bestände bereits gedruckter Farbprospekte werden
nachträglich mit Aufklebern versehen, in denen auf die Besonderheiten
des im Fortwo cdi eingesetzten offenen Partikelminderungssystems
hingewiesen wird.

"Wir haben uns in allen uns wichtigen Punkten durchgesetzt und
sind mit dieser Lösung sehr zufrieden", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Einigung. Nachdem
sich bei Smart in den vergangenen Tagen anscheinend die Einsicht
durchgesetzt habe, dass wegen der "strittigen Werbung nicht nur eine
Niederlage vor Gericht, sondern dazu ein herber Imageschaden" drohte,
seien die Verhandlungen mit Smart Chef Ulrich Walker konstruktiv und
zielorientiert verlaufen. Dafür sei er dankbar.

Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und Smart
hatte sich daran entzündet, dass ausgerechnet der Zweisitzer-Diesel
des Stadtwagens Smart serienmäßig mit einem minder wirksamen
Partikelreinigungssystem ausgestattet ist, ohne dass diese
Billig-Lösung potenziellen Smart-Käufern in der Werbung bisher
mitgeteilt wurde. Selbst der ADAC war der Filterwerbung für den
Diesel-Smart auf den Leim gegangenen und hatte ihn erst nach einem
entsprechenden Hinweis der DUH von einer über den Internetauftritt
des Automobilclubs verbreiteten Liste mit vollwertigem
Dieselpartikelfilter ausgestatteter Diesel-Neuwagen gestrichen. Die
in den Dieselsmart serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit
21,7 mg PM/km nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche
Euro-4-Norm, die als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den geplanten
Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen
dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich
für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den Plänen der
Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der
erstmaligen Zulassung des Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe
von 300 Euro und ab 2008 außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen.
Hinzu käme der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Nachdem Smart eine von der DUH Anfang Juni verlangte
Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte, klagte die Umwelt-
und Verbraucherschutzorganisation vor dem Landgericht Stuttgart, das
die Kontrahenten nach der mündlichen Verhandlung Ende Juni zu einer
außergerichtlichen Einigung aufforderte, die nun erfolgt ist.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.:
030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Leiterin Recht
und Verbraucherschutz, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.:
030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de


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