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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Stalking-Urteil

Geschrieben am 30-07-2009

Bielefeld (ots) - Der juristische Laie kann nur den Kopf
schütteln: Da wird ein Paar monatelang telefonisch terrorisiert, es
erhält Drohbriefe und wird verfolgt, wenn es das Haus verlässt, und
doch soll der Täter nicht wegen Stalkings verurteilt werden. Weil
das, was er getan hat, nicht schlimm genug war, wie das
Oberlandesgericht in Hamm meinte, als es ein Urteil des Amtsgerichts
Detmold kassierte.
Erst wenn das Leben »schwerwiegend beeinträchtigt« sei, so steht es
im Gesetz, ist das Nachstellen strafbar. Was schwerwiegend ist - das
bestimmen die Richter. Dabei sollten sie bedenken, dass Menschen
unterschiedlich sind. Es gibt die mit dem dicken Fell, aber auch
jene, die mit den Nerven schnell am Ende sind, wenn das Telefon
ständig klingelt und sich niemand meldet.
Wer soviel Rücksicht auf den Täter nimmt, dass er eine monatelange
Belästigung nicht für strafbar hält, hat den Blick fürs Opfer
verloren. Der Paragraph 238 war 2007 ins Strafgesetzbuch aufgenommen
worden, um Menschen vor Psychoterror zu schützen. Es liegt an den
Richtern, dafür zu sorgen, dass dieses neue Schwert jetzt nicht
stumpf wird.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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