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Jan Korte: Arbeitnehmer gegen Spitzel-Manager schützen

Geschrieben am 06-07-2009

Berlin (ots) - "Eines der ersten Gesetze, das nach der
Bundestagswahl verabschiedet wird, muss ein umfassendes und
effektives Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sein", fordert Jan Korte
angesichts der jüngsten Bespitzelungsskandale bei Airbus und der
Deutschen Bank. "Es besteht dringender Handlungsbedarf. Eklatante
Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte sind nicht mehr die Ausnahme, sie
haben System. Je größer der Konzern, umso größer ist die
Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte gezielt ausspioniert werden",
so der Datenschutzbeauftragte der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

"Das anlasslose Massen-Screening aller 20.000 Airbus-Mitarbeiter
ist ein eklatanter Verstoß gegen das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten und in keiner Weise durch
vorgebliche Korruptionsbekämpfung zu rechtfertigen. Massen-Screenings
sind zur Bekämpfung von Korruption ohnehin völlig ungeeignet, das
haben die Fälle Telekom und Deutsche Bahn hinlänglich bewiesen.
Erzeugt wird dadurch nur ein Klima des Misstrauens und der
Unsicherheit.

Im Fall der Deutschen Bank, wo neben dem Gewerkschaftsvertreter im
Aufsichtsrat, einem Vorstandsmitglied, weiteren Managern samt ihren
Familienangehörigen nun auch ein kritischer Aktionär und Journalist
ausgespäht worden sein soll, kann Deutsche Bank-Chef Ackermann
vermutlich gelassen bleiben. Mittlerweile hat sich die Öffentlichkeit
an immer neue Bespitzelungs- und Datenschutzskandale in deutschen
Konzernen weitestgehend gewöhnt. Dass einige Unternehmer ihre
Beschäftigten seit Jahren gezielt ausspionieren lassen und auch vor
Rechtsbrüchen nicht zurückschrecken, wundert kaum noch jemanden.

Die Regierungskoalition hat beim Arbeitnehmerdatenschutz
vollständig versagt. Angesichts der regelmäßigen Überwachungsskandale
hätte ein klares Zeichen gegen Datenmissbrauch und für
Arbeitnehmerrechte gesetzt werden müssen. Doch obwohl angeblich alle
Fraktionen im Bundestag ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz als
dringend notwendig erachten, ist bislang praktisch nichts passiert.
Die völlig unzureichenden Formulierungen im novellierten
Bundesdatenschutzgesetz vertagen das Problems lediglich, weil sie
jegliche klare Formulierung, was Unternehmen bei der
Korruptionsbekämpfung erlaubt ist und was ihnen der Schutz des
informationellen Selbstbestimmungsrechtes der Beschäftigten verwehrt,
vermeiden."

Originaltext: DIE LINKE
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de


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