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Apothekerschaft widerspricht Bußgeldbescheiden / Wolf: "Wir werden die Interessen von Verbrauchern und Apotheken weiter offen vertreten"

Geschrieben am 01-07-2009

Berlin (ots) - Das Bundeskartellamt hat heute einen
Bußgeldbescheid gegen die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände versandt. Entgegen anderslautender Darstellungen
sind neben der ABDA lediglich drei der insgesamt 34 Apothekerkammern
und -verbände, nämlich die Apothekerverbände Baden-Württemberg,
Berlin und Thüringen, von Bußgeldbescheiden betroffen. Bei zwei
weiteren Verbänden waren die Verfahren bereits 2008 eingestellt
worden.

Gegen die Bußgeldbescheide, die auf Äußerungen im Zusammenhang mit
der Übernahme von DocMorris durch die Celesio AG, Stuttgart,
zurückgehen, können die Betroffenen Einspruch erheben. Die Äußerungen
wertet das Bundeskartellamt als Verstoß gegen das Boykottverbot.

Hierzu erklärt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: "Die Vorwürfe
waren und sind unbegründet. Wir werden nicht zulassen, dass uns im
Handstreich die Möglichkeit zur unabhängigen Vertretung unserer
Mitglieder und deren Interessen in der politischen Diskussion
genommen wird. Die ABDA wird deshalb die Bescheide genau prüfen und
dann erforderlichenfalls den Rechtsweg bis zu einer
höchstrichterlichen Entscheidung ausschöpfen. Und wir werden die
Interessen von Verbrauchern und Apotheken weiter offen vertreten."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de.

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de


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