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Stübgen: Bundesverfassungsgericht schafft Rechtsklarheit

Geschrieben am 30-06-2009

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum
Vertrag von Lissabon erklärt der Europapolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:

Mit seiner heutigen Entscheidung zum Vertrag von Lissabon hat das
Bundesverfassungsgericht Rechtsklarheit im Hinblick auf die
innerstaatliche Umsetzung des EU-Reformvertrages geschaffen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Urteil in seinen
Einzelheiten prüfen und umgehend die erforderlichen Konsequenzen für
die notwendigen Klarstellungen im Begleitgesetz ziehen, damit der
Ratifikationsprozess in Deutschland noch vor der Bundestagswahl
abgeschlossen und die Ratifikationsurkunde in Rom hinterlegt werden
kann.

Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der
Europäischen Union, macht diese jedoch zugleich demokratischer, indem
er die Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes und der
nationalen Parlamente verbessert. Wichtige institutionelle
Neuerungen, z. B. die Verstetigung der EU-Präsidentschaft
(Abschaffung der halbjährlichen Rotation) und die Zusammenführung des
Amtes des Hohen Beauftragten mit dem des EU-Außenkommissars stärken
die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union in ihren auswärtigen
Beziehungen. Europa soll zukünftig seine Interessen noch
wirkungsvoller vertreten können, z. B. im weltweiten Klimaschutz und
in der Bewältigung der globalen Finanzkrise.

Das Bundesverfassungsgericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass
die Übertragung von nationalstaatlichen Zuständigkeiten auf die
Europäische Union nicht zu einer Entstaatlichung der Bundesrepublik
Deutschland geführt hat und weder das Sozialstaatsprinzip noch die
Entscheidungshoheit des Bundestages beim Einsatz der Streitkräfte
ausgehöhlt werden. "Das Grundgesetz sagt ja zum Vertrag von
Lissabon", wie es der Vorsitzende Richter des Zweiten Senates,
Professor Voßkuhle, formulierte. Mithin kann die europäische
Integration als politischer Gestaltungsgewinn für die Bundesrepublik
Deutschland angesehen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein besonderes Augenmerk auf das
Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages
und Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union gelenkt.
Die verlangten Klarstellungen und Ergänzungen bestätigen unsere
Auffassung, dass es im Falle der Ausgestaltung der
Entwicklungsklauseln beim Strafrecht, aber auch bei der vereinfachten
Änderung der Verträge keine Lücken in der demokratischen Legitimation
geben darf. Es gilt das Prinzip der "begrenzten Einzelermächtigung".
Das bedeutet, dass der Bundestag auch in Zukunft zustimmen muss, wenn
der EU-Vertrag geändert wird.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass
noch in der 16. Legislaturperiode die notwendigen Klarstellungen im
innerdeutschen Recht beschlossen werden. Der Deutsche Bundestag soll
dazu am 26. August 2009 und 8. September 2009 zusammenkommen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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