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Urteilsverkündung in Karlsruhe: Mehr Verantwortung für den Bundestag und Bundesrat im europäischen Integrationsprozess / Das CEP begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag

Geschrieben am 30-06-2009

Freiburg (ots) - Das soeben bekannt gegebene Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag betont zu Recht, dass
die primäre Verantwortung für den Prozess der europäischen
Integration bei den Verfassungsorganen der Mitgliedstaaten liegen
muss. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, das sich
für ein marktwirtschaftliches und demokratisches Europa einsetzt,
begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den weiteren Verlauf der
europäischen Integration mit Auflagen versieht. Dr. habil. Lüder
Gerken, Vorstand des CEP: "Für ein demokratisches Europa ist es
unverzichtbar, dass die nationalen Parlamente sich stärker in die
EU-Politik einschalten. Merkwürdig, dass das Bundesverfassungsgericht
Bundestag und Bundesrat nun geradezu dazu zwingen muss, sich dieser
Verantwortung zu stellen. Das zeigt, in welchem Umfang das deutsche
Parlament EU-Politik bisher passiv hingenommen hat."

Auch die Überlegung des Gerichts, ein verfassungsgerichtliches
Verfahren für die Feststellung 'ausbrechender Rechtsakte'
einzurichten, begrüßt das CEP. Bereits in seiner viel beachteten
Maastricht-Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht
Rechtsakte, mit denen die EU über ihre Kompetenzen hinausgeht, als
unverbindlich angesehen. Dr. Gerken: "Dann sollte es aber auch Wege
geben, einen 'ausbrechenden Rechtsakt' feststellen zu lassen."

Dem Karlsruher Urteil liegen Verfassungsbeschwerden und
Organstreitverfahren zugrunde, mit denen mehrere Beschwerdeführer das
Zustimmungsgesetz sowie Begleitgesetze des Deutschen Bundestages zum
Vertrag von Lissabon angegriffen hatten. Sie befürchteten eine
Aushöhlung der deutschen Staatlichkeit, die das Wahlrecht der
deutschen Staatsbürger leerlaufen lassen würde. Bundespräsident
Köhler hatte von einer Ratifizierung des Vertrags abgesehen - auch er
wollte das heutige Urteil erst abwarten. Tatsächlich ergibt sich aus
der heutigen Entscheidung, dass Deutschland bis zum Inkrafttreten
eines neuen Begleitgesetzes keine Ratifikationsurkunde hinterlegen
darf. Erst durch diesen formalen Akt wird die Zustimmung Deutschlands
zum Lissabon-Vertrag völkerrechtlich bindend.

Originaltext: Centrum für Europäische Politik
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74282
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74282.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für die Presse:
Dr. Dieter Wolfram, M.A.,
Wissenschaftlicher Leiter des CEP
Telefon +49 761 38693-150
wolfram(at)cep.eu


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