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Greenpeace: Schäuble täuscht Atomaufsicht / Atomreaktor Krümmel hätte Wiederanfahrgenehmigung nie erhalten dürfen

Geschrieben am 26-06-2009

Hamburg (ots) - Wider besseren Wissens hat Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht vor
Erteilung der Wiederanfahrgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel
mitgeteilt, es gebe "nach der aktuellen Lagebewertung des BKA" keine
Anhaltspunkte dafür, dass sich "die Gefahr durch Anschläge mittels
Luftfahrzeugen gegenüber dem Jahr 2002 erhöht hat". Greenpeace liegt
jedoch ein internes Dokument des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr
2007 vor, in dem die Behörde sehr wohl eine Verschärfung der
Sicherheitslage feststellt. Greenpeace fordert, den Atomreaktor in
Krümmel sowie die sieben ältesten deutschen AKW sofort abzuschalten.

"Normalerweise hält sich Bundesinnenminister Schäuble nicht
zurück, wenn es darum geht, vor Angriffen auf die innere Sicherheit
zu warnen", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Warum hat er
die aktuelle Gefahrenbewertung des BKA in diesem Fall unterschlagen?
Schäuble hat die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein in Sicherheit
gewiegt, damit sie dem Pannenreaktor Krümmel die
Wiederanfahrgenehmigung erteilt. Damit hat er auch die Öffentlichkeit
bewusst in die Irre geführt."

In dem BKA-Papier aus dem Jahr 2007 heißt es "(...) die
Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge auf kerntechnische
Einrichtungen (ist) zwar als gering anzusehen, muss aber letztendlich
in Betracht gezogen werden". Noch im Jahr 2001 hingegen schätzte das
BKA Anschläge gegen Atomanlagen als "nicht im Bereich des
Wahrscheinlichen" ein und verwies auf die von potentiellen
Terroristen beabsichtigte "höchste Symbolwirkung" ihrer Taten.

Die mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst abgestimmte Bewertung zur "Gefährdungslage
inländischer kerntechnischer Einrichtungen" sieht 2007 nun eine
Verlagerung des "Ziels der Täter" weg von der symbolischen Wirkung
hin zur "Verursachung größtmöglicher Personenschäden unter der
Zivilbevölkerung". Der Bericht stellt fest: "Da bei einem Anschlag
gegen eine kerntechnische Einrichtung aus Sicht der Täter mit einer
Vielzahl von Opfern zu rechnen ist, müssen diese (...) als geeignet
angesehen werden".

Laut Atomgesetz (AtG) darf die Genehmigung für ein Atomkraftwerk
nur dann erteilt werden, wenn der "erforderliche Schutz gegen
Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist"
(AtG Paragraph7 Abs. 2 (5)). Genehmigungen sind zu widerrufen, wenn
"dies wegen einer erheblichen Gefährdung (...) der Allgemeinheit
erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in
angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann" (AtG Paragraph 17
Abs. 3 (5)).
Krümmel ist, wie die Mehrzahl deutscher Atomkraftwerke, nicht gegen
den Aufprall eines Flugzeugs geschützt. Laut einem internen Gutachten
der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK, 2002) ist
"eine bauliche Ertüchtigung ... aus technischen und wirtschaftlichen
Gründen nicht machbar bzw. nicht sinnvoll". Das ILK-Gutachten warnt
im Fall eines Aufpralls vor "schweren bis katastrophalen
Freisetzungen radioaktiver Stoffe". "Die Gefahr ist real. Krümmel
gefährdet die Menschen und muss still gelegt werden", so Edler.

Achtung Redaktionen:
Rückfragen bitte an Mathias Edler, Tel. 0151-180 534 04, oder
Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-145 330 87. Mehr
Informationen im Internet unter www. greenpeace.de

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6343
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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