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ZDF-Fernsehrat beschließt Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten und leitet Drei-Stufen-Test-Verfahren ein / Vorsitzender Polenz: "Ausdruck der Richtlinienkompetenz"

Geschrieben am 26-06-2009

Mainz (ots) - Der ZDF-Fernsehrat hat am Freitag in Mainz eine
Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten beschlossen.
Sie regelt das Verfahren des Drei-Stufen-Tests für die
Telemedienangebote des ZDF sowie die gemeinschaftlichen Angebote von
ZDF und ARD. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur neue
oder veränderte Ange¬bote, sondern auch alle schon bestehenden
Telemedienangebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortbestehen
sollen. Daher hat der ZDF-Fernsehrat in seiner Sitzung am Freitag
auch gleichzeitig die ihm vom Intendanten vorgelegten
Telemedienkonzepte zu den bestehenden Angeboten von ZDF, 3sat und
PHOENIX entgegengenommen und die Genehmigungsverfahren eingeleitet.

Nach §§ 11 und 11a Rundfunkstaatsvertrag ist es Auftrag des ZDF,
durch die Herstellung und Verbreitung von Fernsehprogrammen und
Telemedien als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller
und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Auch die Telemedien
müssen einen umfassenden Überblick über das internationale,
euro¬päische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen
Lebensbereichen geben und dadurch die internationale Verständigung,
die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt
in Bund und Ländern fördern. Die Telemedien müssen der Bildung,
Information, Beratung und Unterhaltung dienen und insbesondere
Beiträge zur Kultur enthalten. Unterhaltung soll einem
öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die
Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht,
Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche
Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert
werden.

Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates,
der dabei besonderen Wert auf ein transparentes und in der
Öffentlichkeit nachvollziehbares Verfahren legt.

In dem Verfahren gilt es, drei zentrale Fragestellungen zu
beantwor¬ten:

1. Inwieweit entspricht das Angebot den demokratischen, sozialen
und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft?

2. In welchem Umfang wird das Angebot in qualitativer Hinsicht zum
publizistischen Wettbewerb beitragen und

3. Welcher finanzielle Aufwand ist für das Angebot erforderlich?

Laut der Richtlinie ist für die Frage, ob ein neues oder
geändertes An¬gebot im Sinne des Staatsvertrages vorliegt, ein vom
ZDF-Intendanten zu erstellendes Angebotskonzept maßgeblich. Der
Fernsehrat legt dann fest, wann ein neues oder geändertes Angebot
vorliegt, für das ein Drei-Stufen-Test durchzuführen ist und
überwacht die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen.

Nachdem der Intendant den Fernsehrat über die Eckpunkte eines
neuen oder geänderten Angebotes informiert hat, wird die
Projektbeschreibung im Internetangebot des ZDF
(www.unternehmen.zdf.de) veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von
mindestens sechs Wochen haben Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Konzepte zu den nun eingeleiteten Verfahren waren bereits seit
dem 2. Juni 2009 auf der Unternehmensseite des ZDF abrufbar. Gemäß
dem Beschluss des Fernsehrates besteht für Dritte innerhalb einer
Frist von acht Wochen ab der Einleitung des Verfahrens, also bis zum
24. August 2009, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auf den
Internet-Seiten des Fernseh¬rates, unter www.fernsehrat.zdf.de, ist
eine entsprechende Maske für die Übermittlung von Stellungnahmen
eingerichtet.

Gemäß der Richtlinie kann der Fernsehrat für alle erheblichen
Fragen gutachterliche Beratung durch externe Sachverständige auf
Kosten des ZDF in Auftrag geben. Zu den Auswirkungen auf den Markt
ist die Einbeziehung eines Gutachters Pflicht. In der Sitzung am
Freitag ist der Fernsehratsvorsitzende beauftragt worden, eine
europaweite Ausschreibung für eine gutachterliche Bewertung der
marktlichen Auswirkungen zu den Telemedienkonzepten ZDF, 3sat und
PHOENIX einzuleiten. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird dem
Fernsehrat in seiner nächsten Sitzung am 23. Oktober 2009 zur
Entscheidung vorgelegt werden.

Die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten
Angebots trifft der Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
der in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder. Mindestens
müssen aber mehr als die Hälfte der gesetzlichen 77 Mitglieder
zustimmen. Die genehmigten Projektbeschreibungen werden dann der
Rechtsaufsicht übersandt. Im Fall der nun eingeleiteten
Bestandsüberführung müssen die Verfahren bis zum 31. August 2010
abgeschlossen sein.

Für verfahrensbegleitende Dienstleistungen im Rahmen des
Drei-Stufen-Tests hatte der Fernsehrat ein öffentliches
Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Dabei war juristisches
Know-How, sowohl im Medienrecht wie auch im Vergaberecht- verlangt
worden. Zudem hatte der Fernsehrat Erfahrungen bei vergleichbaren
Projekten und die notwendigen personellen Ressourcen vorausgesetzt.
Weiter wurden die voraussichtlichen Kosten in die
Entscheidungsfindung miteinbezogen. Von den acht eingereichten
Bewerbungen erhielt die Bewerbergemeinschaft Büro für
informationsrechtliche Expertise (i.e.)/ Grothe Medienberatung (GM)/
Dr. Schellenberg (Rechtsanwalts¬sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek)
den Zuschlag.

Originaltext: ZDF-Fernsehrat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75548
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75548.rss2

Pressekontakt:
Sekretariat ZDF-Fernsehrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon: 06131 / 70 - 2012



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