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Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt neues Patientenverfügungsgesetz

Geschrieben am 19-06-2009

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur
Patientenverfügung (PatVerfG) verabschiedet. Damit geht ein
jahrelanges Hick-Hack in Politik und Öffentlichkeit um die längst
überfällige Regelung der Selbstbestimmung von Patientinnen und
Patienten zu Ende.

Dazu erklärt Tino Henn, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe
e.V. (DAH): "Wir begrüßen es sehr, dass endlich eine gesetzliche
Regelung zur Patientenverfügung zustande gekommen ist. Darauf hat die
DAH seit Jahren hingearbeitet. Schriftlich abgefasste
Patientenverfügungen sind zukünftig für den behandelnden Arzt
bindend. Dies ist eine große Entlastung für viele Menschen, die um
die Rechtsverbindlichkeit ihrer Verfügungen gebangt haben. Denn nun
muss der Wille des Patienten vorrangig und unabhängig von Art und
Stadium der Erkrankung berücksichtigt werden."

"Die Bundestagsentscheidung stärkt die Selbstbestimmung aller
Menschen - insbesondere chronisch Kranker z.B. mit HIV und Aids.
Chronisch kranke Menschen sind für das Thema Patientenverfügung
besonders sensibilisiert", ergänzt Silke Eggers, Referentin für
soziale Sicherung und Pflege in der DAH: "Das Gesetz macht aber auch
deutlich, dass eine ausführliche persönliche Auseinandersetzung vor
dem Abfassen einer Patientenverfügung notwendig ist. Dazu braucht es
Beratungsmöglichkeiten und Informationsmaterialien."

www.aidshilfe.de

http://blog.aidshilfe.de

Originaltext: Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14407.rss2

Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Jörg Litwinschuh
Pressesprecher
Wilhelmstr. 138
D-10963 Berlin
Tel.: +49.30.69 00 87-16
Fax: +49.30.69 00 87-42
Mobil: +49.177.28 22 58 1
E-Mail: presse@dah.aidshilfe.de


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